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Ein Mann mit dunkler Hautfarbe klagt vor dem Kölner Verwaltungsgericht, weil er sich wegen seiner Hautfarbe von der Polizei ungerecht behandelt fühlt. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte sagt, da sei etwas dran. Insbesondere die Bundespolizei kontrolliert gezielt Menschen nach äußerlichen Merkmalen wie der Hautfarbe.

Der Mann, der da gegen die Bundespolizei klagt, ist 40 Jahre alt und hat dunkle Haut. Wiederholt haben Bundespolizisten ihn in Bahnhöfen nach seinem Ausweis gefragt. Einfach nur weil er dunkle Haut hat, sagt der Kläger. Weil er sich verdächtig verhalten habe, sagen die Bundespolizisten. In Zügen und Bahnhöfen darf die Bundespolizei Personen kontrollieren, ohne dass irgendein Grund vorliegt. "Sie soll dabei gleichzeitig eine Migrationskontrolle vornehmen und nach Menschen Ausschau halten, die sich möglicherweise unrechtmäßig in Deutschland aufhalten."

"Dabei ist es naheliegend, dass die Bundespolizei dabei nach äußerlichen Merkmalen wie zum Beispiel der Hautfarbe vorgeht."
Hendrik Cremer, Deutsches Institut für Menschenrechte

Solange die Bundespolizei diesen Auftrag hat, nämlich Personen ohne zwingenden Grund zu kontrollieren, wird es immer wieder zu solchen Diskriminierungen und Racial Profiling kommen, sagt Hendrik Cremer. Dieses Vorgehen verstößt sogar gegen das Verbot rassistischer Diskriminierung, das im Grundgesetz verankert ist.

Ein Gerichtsurteil gibt es dazu übrigens auch schon: Das Oberverwaltungsgericht in Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Racial Profiling mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Hendrik Cremer schlägt darum vor, dass die gesetzliche Grundlage aufgehoben wird, nach der die Bundespolizei in diesen Fällen handelt.

Shownotes
Racial Profiling
Polizisten gegen das Grundgesetz
vom 07. Mai 2015
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Hendrik Cremer