Nach Todesfällen in den USA, die auf E-Zigaretten zurückgeführt werden, fragen sich viele, was in diesen Liquids drin sein darf. Die gute Nachricht: Vieles, was in den USA erlaubt ist, ist bei uns verboten. Die Schlechte: Nicht alles wird kontrolliert.
Für viele Raucher, die aufs Dampfen umgestiegen sind, war es eine Art "gesunde Alternative". Das Dampfen nicht gesund ist, ist auch Rauchern klar. Aber immerhin: In den Liquids ist "nur" das Nervengift Nikotin – auf alle anderen Giftstoffe wird verzichtet.
Vom Nervengift Nikotin sind in Liquids in Deutschland maximal 20 Milligramm pro Milliliter erlaubt. Das ist schon eine ziemlich hohe Dosierung – in den USA sind aber bis zu 50 Milligramm zugelassen.
EU-Vorgaben sind bei Liquids strenger als in den USA
Unterschiede zwischen Deutschland und den USA gibt es auch bei den Aromen. Auch hier sind die Deutschen, beziehungsweise die EU-Vorgaben, strenger. Erdbeere, Melone oder Vanille - das ist alles erlaubt.
Poleiminze wird man hier bei uns nicht bekommen, weil der Verdacht besteht, dass ein spezieller Geschmacksstoff, der aus der Minze gewonnen wird, krebserregend sein könnte. In den USA hingegen werden daraus Öle und Extrakte gewonnen, die für den Menthol-Geschmack bei E-Zigaretten eingesetzt werden.
Ebenfalls bei uns verboten, aber in den USA erlaubt: Vitamine und THC.
Erkrankungen durch Dampfen in den USA: Viele hatten Liquids vom Schwarzmarkt
Da können wir vielleicht ganz froh sein, dass die Cannabis-Öle bei uns in Liquids für E-Zigaretten nicht erlaubt sind. Cannabis-Öle stehen nämlich im Verdacht, für die Lugenerkrankungen bei Dampfenden in den USA verantwortlich zu sein, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Timo Nicolas.
"Viele Erkrankte hatten Liquids mit THC gedampft. Auch künstliches Vitamin E, das den THC-Liquids zugesetzt wird, könnte für die akuten Erkrankungen sorgen."
Die meisten der Erkrankten in den USA hatten ihre Liquids wohl auf dem Schwarzmarkt gekauft. Keine gute Idee. Davor warnt auch hier bei uns das Bundesamt für Risikobewertung: Wir sollten keine Liquids vom Schwarzmarkt, beziehungsweise auch keine Selbstgemischten kaufen. Die Gefahr sei einfach gegeben, dass gesundheitsgefährdende Stoffe wie Öle im Liquid sind.
Liquids aus dem Laden wurden im Labor geprüft
Auf der halbwegs sicheren Seite ist man, wenn man in den Laden geht und dort Liquids kauft. Diese Flüssigkeiten für die E-Zigarette sind im Labor geprüft und entsprechen den gesetzlich vorgeschriebenen Emissions-Bestimmungen.
Das heißt: Zum einen wurde die Nikotinabgabe pro Zug überprüft – also wie viel der Konsument oder die Konsumentin zu sich nimmt. Zum anderen werden die Emissionen auf Schadstoffe wie Aceton hin überprüft.
Bevor ein Hersteller ein neues Liquid auf den Markt bringen darf, muss er europaweit melden, wie viel Nikotin drin ist und welche weiteren Schadstoffe. Das geht über ein Portal names EU-CEG.
Keine gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe in Liquids
Hans-Jürgen Schmidt vom Beratungs- und Vertriebsunternehmen Hjs Consulting, in dessen Labors auch Liquids getestet werden, kritisiert allerdings, dass nur gemeldet werden muss, welche Schadstoffe in Liquids neben Nikotin enthalten sind, aber nicht, wie hoch die Dosis ist.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt, dass im Tabakrecht für alle möglichen Emissionen keine Grenzwerte gesetzlich festgelegt sind.
Von dort heißt es: "Laut Tabakerzeugnisgesetz § 13 dürfen aber außer Nikotin nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die in erhitzter und nicht erhitzter Form kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Des Weiteren sind in Anlage 2 zu § 28 der Tabakerzeugnisverordnung Stoffe aufgeführt, die in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern nicht enthalten sein dürfen."
Herstellerangaben werden nur stichprobenartig überprüft
Ob die Angaben der Hersteller schlussendlich stimmen, wird nur in Stichproben ermittelt. Es gebe keine Prüfung und kein Zulassungsverfahren, bevor ein Liquid auf den Markt kommt, heißt es vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Der Hersteller oder Importeur sei dafür verantwortlich, dass alles rechtskonform ist. Dass zum Beispiel keine verbotenen Stoffe drin sind.
Deshalb rät Hans-Jürgen Schmidt seinen Labor-Kunden, die Liquids, die sie auf den Markt bringen wollen, nochmal genau auf verbotene Substanzen überprüfen zu lassen. Zwar gibt es ziemlich gute Tests, die kosten aber viel Geld. Weil sie nicht vorgeschrieben sind, werde hier oft gespart.
Hersteller verzichten oft auf teure Zusatz-Tests
Hans-Jürgen Schmidt nennt als Beispiel den Stabilitätstest. Der sei wichtig, denn hierbei werde überprüft, wie sich die Inhaltsstoffe des Liquids mit der Zeit verändern. Beispielsweise, ob sich die Stoffe nach einem Jahr noch so zueinander verhalten, wie zu Beginn, oder ob möglicherweise toxische Verbindungen entstehen. In diesem Zusammenhang warnt er vor selbstgemischten Liquids.