Wer psychisch erkrankt ist, geht zum Psychologen? So einfach ist es nicht. Kassenpatienten haben es schwer, sich private Behandlungen erstatten zu lassen. Aber es geht doch – wenn auch mühselig.
Private psychologische Versorgung bezahlt durch eine öffentliche Krankenkasse? Das Kostenerstattungsverfahren ist für Klient*innen und für Therapeut*innen nervenaufreibend. Verhaltenstherapeutin Esther Himpel aus Köln kennt das: Bei den drei größten deutschen Krankenkassen – der Techniker Krankenkasse, der Barmer und der DAK – würden nahezu alle Anträge auf Erstattung abgelehnt oder künstlich in die Länge gezogen, sagt sie.
"Entweder sie sagen: sie machen das nicht mehr. Oder sie behaupten – in meinem Falle – Frau Himpel ist keine anerkannte staatliche Psychotherapeutin. Ich habe die Approbation. Also auch eine Falschaussage."
Dabei sind die groben Voraussetzungen für eine Erstattung privater Leistungen klar: Therapeut*innen müssen Nachweise über ihre Approbation erbringen und einen Bericht schreiben. Klient*innen müssen ein therapeutisches Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde führen, bei dem die Dringlichkeit festgestellt wird.
Komplizierte Erstattungsregeln
Außerdem braucht es eine Bescheinigung vom Hausarzt und Nachweise über Anrufe bei meist zehn TherapeutInnen mit Kassensitz, mit Nachweis einer Wartezeit von mindestens drei Monaten – "meist", weil die Regeln je nach Kasse unterschiedlich sind. Das alles sei kaum machbar, sagt die Verhaltenstherapeutin, erst recht nicht mit psychischen Problemen.
"Man muss schon fast gucken: Ist der Patient überhaupt stabil genug, um das durchzuhalten? Man kann keinen schwerst Depressiven dazu bringen, dieses Prozedere durchzumachen. Das ist unzumutbar."
Bei Psychotherapeutin Claudia Hesse sind die Anträge in der Vergangenheit oft abgelehnt worden. Sie sagt: "Häufig habe ich mich von den Krankenkassen nahezu schikaniert gefühlt, weil nachdem man alles beigebracht hat, wurden dann noch andere Fragestellungen gestellt. Oder das Verfahren wurde aus meiner Sicht unnötig in die Länge gezogen."
Einem jungen Klienten der Psychotherapeutin ist genau das passiert. Er hatte eine diagnostizierte schwere Angststörung und konnte kaum sein Studium zu Ende bringen. Die Kostenerstattung wurde abgelehnt. Claudia Hesse und ihr Klient haben Widerspruch eingelegt.
"Der Patient hat eine ärztliche Bescheinigung, dass es erforderlich ist. Auch von der Universität wurden entsprechende Bescheinigungen eingeholt. Trotzdem wurde auch dieser Widerspruch wieder abgelehnt."
Die Psychotherapeutin ist mit ihrem Klienten vor ein Sozialgericht gezogen. Nach zwei Jahren haben sie Recht bekommen. Eine Therapie hatte er da schon längst als Selbstzahler zu einem Studententarif begonnen. Das Geld allerdings wurde nicht erstattet.
Zahlen dazu, wie viele dieser Anträge bewilligt werden, gibt es nur aus dem Jahr 2021. Laut einer Umfrage der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung wurden damals knapp 50 Prozent der Anträge abgelehnt.
Die drei großen Krankenkassen halten sich mit aktuellen Zahlen zurück. Die Barmer teilt mit, dass von den Anträgen auf ambulante Psychotherapie nur ein niedriger einstelliger Prozentsatz ein Antrag via Kostenerstattung sei. Die Techniker Krankenkasse gibt an, sie könne Zahlen aus Wettbewerbsgründen nicht nennen. Die DAK sagt, es läge keine Datenauswertung zu diese Frage vor. Es handele sich auch im Vergleich zur Gesamtzahl der bewilligten Psychotherapien um wenige Einzelfälle, die statistisch nicht erfasst werden.
Krankenkassen sind zur Beratung verpflichtet
Felicitas Bergmann sieht das anders. Sie ist Kinder und Jugendtherapeutin in Essen. Ihre Beobachtung: Die Kostenerstattung auf Grund mangelnder Therapieplätze in Praxen mit Kassensitz gäbe es immer häufiger.
"Wir raten dazu, Kontakt zur eigenen Krankenkasse aufzunehmen und um Beratung zu bitten. Die Kassen sind dazu verpflichtet, explizit zur Kostenerstattung zu beraten."
Eigentlich sind die Kassen verpflichtet, zu beraten – diese Beratung zur Kostenübernahme leisteten die Krankenkassen aber häufig nicht, sagt Felicitas Bergmann. Sie hat die Initiative Kassenwatch ins Leben gerufen, die vor allem Therapeut*innen im Kostenerstattungsverfahren berät.
Dieses Thema belastet oder betrifft dich und du suchst weitere Hilfe?
Hier findest du eine Übersicht zu Hilfsangeboten.