Prüfung schreiben am Samstag? Für manche Menschen ist das wegen ihrer Religion eigentlich nicht möglich. Die Ruhr-Uni Bochum nimmt darauf jetzt Rücksicht.
Traditionell wird in Deutschland an Sonntagen eigentlich nicht gearbeitet. Ursprünglich war der Tag zum Beispiel dafür vorgesehen, in die Kirche zu gehen. Und so bleiben auch die Hochschulen in Deutschland geschlossen, am Sonntag werden auch keine Prüfungen abgehalten – an Samstagen dagegen schon.
Nun gibt es noch weitere Religionsgemeinschaften außer den hierzulande großen christlichen, und für manche sind andere Wochentage oder spezielle Tage im Jahr Feiertage. Im jüdischen Glauben gibt es sogar ein explizites Schreibverbot. Streng gläubige Juden etwa dürfen am Sabbat, am Samstag, keine Prüfung ablegen. Muslime wiederum haben beispielsweise mit dem Opferfest hohe Feiertage.
Recht auf ungestörte Religionsausübung stärken
Die Ruhr-Universität Bochum hat darauf nun reagiert und die Regeln für Prüfungen geändert. Der Senatsbeschluss, den die Uni verabschiedet hat, besagt: Wenn jemand aus religiösen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen darf, muss die Uni zeitnah einen Ersatztermin anbieten. Das gilt für alle Religionen.
Die Ruhr-Uni Bochum will damit das im Grundgesetz garantierte Recht auf ungestörte Religionsausübung stärken, erklärt Isolde Karle, Professorin für Praktische Theologie an der Uni Bochum. Sie hat die neue Regelung mitinitiiert.
"Die Hürde ist sehr hoch. Man muss eine nachvollziehbare und belegbare religionsinterne Verpflichtung zur Teilnahme an einer religiösen Feier nachweisen können."
Isolde Karle schätzt, dass die Möglichkeit des Nachholtermins aus religiösen Gründen selten in Anspruch genommen wird. Ihr und der Uni ginge es mehr um das Signal, das ausgesendet wird: Die Universität will euch nicht an der Ausübung eures Glaubens hindern.
Als Ausrede, eine Prüfung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mitschreiben zu können, eignet sich der Glaube nicht sehr gut. "Die Hürde ist sehr hoch. Man muss eine nachvollziehbare und belegbare religionsinterne Verpflichtung zur Teilnahme an einer religiösen Feier oder die Verpflichtung zu einem religiösen Verbot nachweisen können", sagt Isolde Karle. Die Studierenden müssen sich von einer Religionsgemeinschaft oder einem Religionsführer also eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen.
Falsches Attest vom Arzt ist einfacher
Isolde Karle geht davon aus, dass es für die, die unbedingt an einem anderen als dem regulären Termin die Prüfung ablegen wollen, im Zweifelsfall einfacher ist, sich vom Arzt ein Attest für eine ausgedachte Krankheit zu besorgen. Ein Missbrauch der neuen Möglichkeit an der Ruhr-Uni Bochum scheint ihr daher eher unwahrscheinlich.
Laut eigenen Angaben ist die Ruhr-Universität Bochum deutschlandweit Vorreiter mit einem solchen Beschluss.