Am Landgericht Münster hat am Dienstag (06.11.2018) der Prozess gegen den ehemaligen SS-Wachmann Johann R. begonnen - über 70 Jahre nach der Tat. Unter anderem der Kalte Krieg erschwerte die Ermittlungen.
Der Angeklagte Johann R. soll im Konzentrationslager Stutthof von Juni 1942 bis September 1944 SS-Wachmann gewesen sein. Wie zuletzt im Fall Oscar Gröning, der für seine Taten in Auschwitz angeklagt wurde, steht in Münster wieder ein Mann vor Gericht, der von Hunderten von Morden gewusst haben soll, jetzt aber erst angeklagt wird – über 70 Jahre später.
Früher Zeugen, heute Dokumente
In Deutschland gibt es eine extra für die Aufklärung von Nazi-Verbrechen eingerichtete Stelle. Hier suchen die Mitarbeiter nach Menschen, die an Nazi-Verbrechen beteiligt gewesen sein könnten.
Derzeit sucht die Stelle vor allem nach Leuten, die in Konzentrationslagern gearbeitet haben. Jens Rommel, Staatsanwalt und Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, sagt, man hätte sich in der Vergangenheit vor allem auf Zeugenaussagen gestützt - was allerdings seit einigen Jahren nur noch selten möglich ist.
"Zu Beginn waren es natürlich vor allem Zeugenaussagen, die uns weitergebracht haben. Das ist seit langen Jahren in der Form nicht mehr möglich. Sondern wir sind vor allem auf Sachverständige und auf Dokumente angewiesen."
Die Juristen verwenden heute weitestgehend Dokumente - zum Beispiel Versetzungslisten oder Beförderungslisten, auf denen etwa Menschen standen, die Auszeichnungen für ihren Kriegsdienst bekommen sollten.
Irgendwann übergibt die Zentrale Stelle die Unterlagen, und das Landeskriminalamt (LKA) übernimmt. Das kann das LKA am Wohnort des Verdächtigen sein oder auch das, das für den Umkreis zuständig ist, in dem sich das Konzentrationslager befunden hat.
Anklage für Johann R. nach langer Zeit
Dass manche Menschen erst nach 70 Jahren angeklagt werden, hat verschiedene Gründe. Es sei zum Teil schwierig gewesen, an die Dokumente zu kommen, sagt Jens Rommel.
Die Ermittlungsarbeit wäre zudem über Jahrzehnte dadurch behindert worden, dass Europa und die Welt in Ost und West eingeteilt waren und die beiden Systeme nicht gut zusammengearbeitet hätten. Das habe sich dann bis auf die Ermittlungen ausgewirkt, wo Zeugen nicht einreisen durften oder Unterlagen nicht übersandt worden wären.
"Ab wann ist denn ein Einzelner mitverantwortlich, wenn der Staat Verbrechen begeht?"
Bei der Frage, ob ein Einzelner mitverantwortlich für Taten des Staates ist, hat sich die Rechtsauslegung verändert. Vor allem seit der Bundesgerichtshof 2016 entschieden hat, dass der früheren SS-Mann Oskar Gröning rechtskräftig verurteilt worden war. Denn damit war klar, dass auch Personen verurteilt werden können, denen man nicht beweisen kann, dass sie selbst gemordet haben.
- Von Nürnberg nach Den Haag | Vor 70 Jahren, 1946, fallen in Nürnberg die Urteile gegen 24 der wichtigsten NS-Kriegsverbrecher. 2002, 56 Jahre später, nimmt in Den Haag der Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit auf - eine Folge der Nürnberger Prozesse.
- Das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau | 1942 begannen in Auschwitz-Birkenau die massenhaften Vergasungen mit Zyklon B. Der Plan, die europäischen Juden zu ermorden, war kurz zuvor bei der "Wannseekonferenz" beschlossen worden.
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