Nach den Gewaltexzessen der Terrororganisation Hamas gegen israelische Bürger mit mehr als 1200 Toten demonstrierten in Deutschland Menschen für die Hamas – einige bejubelten den Angriff und verteilten Süßigkeiten. Ist so etwas noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt?
In Deutschland ist die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein durch das Grundgesetz geschütztes Recht.
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten."
Doch dieses Grundrecht hat auch Grenzen. Wenn bei der Versammlung zum Beispiel Straftaten gebilligt oder belohnt werden kann dies laut §140 Strafgesetzbuch strafrechtlich relevant sein. Gezielt geht es hier um:
- Völkermord
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Mord und Totschlag
Mit diesem Paragrafen wird auch das öffentliche Zeigen des Buchstaben "Z" als Sympathiebekundung für den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verfolgt.
Ob die Pro-Hamas-Demonstrationen einen der genannten Tatbestände erfüllen, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden. Wenn aber Staatsanwaltschaften tatsächlich zu diesem Ergebnis kommen, und wenn durch die Demos der öffentliche Friede gestört wurde, dann drohen bis zu drei Jahre Haft.
Theoretisch Ausweisungen möglich
Wenn bei solchen Demos auch ausländische oder geflüchtete Personen demonstrieren – das soll etwa am 09. Oktober 2023 im Duisburger Stadtteil Hochfeld (unser Bild oben) der Fall gewesen sein – dann kann zudem geprüft werden, ob diese Menschen in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können.
Doch zum einen sind die Demonstrant*innen überwiegend in Deutschland aufgewachsen. Und zum anderen finden Abschiebungen in die palästinensischen Gebiete derzeit de facto nicht statt. Auch nach Syrien sind Abschiebungen momentan ausgesetzt – und in den Libanon äußerst schwierig.
Die pro-palästinensischen Feierlichkeiten sind "beschämend", sagte Aiman Mazyek, der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime. Er könne sich nicht darüber freuen – das sei eine Niederlage für alle.