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Videoüberwachung und Sprenggeschosse - die CSU hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Befugnisse der Polizei neu regelt. Wird es beschlossen, hat die Polizei deutlich mehr Ermittlungsfreiräume als früher. Die Opposition spricht schon vom "Überwachungsstaat".

In Bayern wird aktuell über ein Gesetz debattiert, das die Befugnisse der Polizei neu regelt. Fest steht: Die Polizei wird damit deutlich mehr dürfen als bisher. Unterschiedlich fällt aber die Bewertung der Neu-Regelung aus. Während die CSU von notwendigen Maßnahmen spricht, die die Sicherheit der Bürger gewährleisten, befürchtet die Opposition aus SPD und Grünen die Einschränkung der persönlichen Freiheit.

"Es geht darum, die Befugnisse der Polizei zu modernisieren: für neue Bedrohungslagen, für neue Bedrohungsszenarien - Stichwort Terrorismus, Stichwort Cybercrime. Dort, wo Straftäter nur noch digitale Spuren hinterlassen, müssen diese auch ermittelt werden können."
Florian Herrmann, CSU-Innenexperte

Eine der größten Veränderungen wird sein: Die Polizei darf überwachen, wenn ein erster Verdacht vorliegt. Im Gesetz ist von "drohender Gefahr" die Rede.

Diesen Begriff gibt es schon im Kontext der Terrorabwehr, das bayerische Gesetz wendet ihn nun auf weitere Polizeimaßnahmen an, die nicht unbedingt etwas mit Terrorismus zu tun haben müssen. Wenn das Gesetz beschlossen wird, darf die Polizei zum Beispiel überwachen, wenn sie nur erwartet, dass jemand eine Straftat begehen könnte.

"Die Verlagerung der polizeilichen Aufgaben in das Gefahrenvorfeld ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Hier geht die Mehrheit im Landtag einen Weg, der für uns Bürger bedeutet, dass wir, weit im Vorfeld konkreter Gefahren, künftig mit polizeilichen Maßnahmen rechnen müssen."
Thomas Petri, Landesdatenschutzbeauftragter Bayern

Weitere Befugnisse könnten sein:

  • DNA-Spuren werden bisher nur auf das entsprechende Geschlecht untersucht. Die Polizei in Bayern soll zukünftig auch Aussagen über Herkunft, Augen- und Haarfarbe, Hautfarbe und Alter erhalten. Die Kritik daran: Alle Aussagen (außer Geschlecht) können Ungenauigkeiten aufweisen und der Polizei falsche Hinweise liefern.
  • Videoüberwachung mit entsprechender Software soll eingesetzt werden, um Personen und "verdächtiges Verhalten von Personen" zu erkennen. Besonders die Identifizierung mit einem Echtzeit-Bildabgleich könnte Probleme machen: Tests ergeben eine nicht sehr hohe Trefferquote.
  • Drohnen könnten zur Videoüberwachung zum Einsatz kommen.
  • Unter bestimmten Bedingungen könnten von Verdächtigen Videos gedreht und deren Handydaten gespeichert werden.
  • In Zukunft soll die Polizei "Sprenggeschosse" einsetzen dürfen, also Geschosse, nach deren Explosion Splitter umherfliegen.

Änderungen am Gesetzentwurf sind noch möglich. In den kommenden Wochen könnte das Gesetz verabschiedet werden.

Shownotes
Polizeiaufgabengesetz
Bayerische Polizei darf bald deutlich mehr
vom 12. April 2018
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Tobias Krone, Deutschlandfunk Nova