Das europäische Patentamt hat in den vergangenen Jahren immer wieder Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen erteilt. Dagegen haben jetzt in München mehr als 20 Organisationen protestiert.
Das Interesse an einem Patent ist relativ einfach zu benennen: Ein Patent bringt Geld. Denn wer ein Patent auf etwas hat, hat auch die exklusiven Nutzungsrechte. Bei Pflanzen heißt das, dass ich als Patentinhaber bestimmen darf, wer eine Pflanze anbauen oder auch weiterentwickeln darf. Sollte die Pflanze weiterentwickelt werden, kann ich mir ein Exklusivrecht sichern.
Erfindungen sind patentierbar, Entdeckungen nicht
Im Prinzip kann jede Pflanze zum Patent angemeldet werden. Die Frage ist, ob ein technisches Gerät hinzukommt, das aus einer konventionellen Pflanze ein neues Produkt macht. Zum Beispiel wäre möglich: Jemand beschreibt das Gen einer Pflanze, welches sie beispielsweise besonders immun gegen Fressfeinde macht. Dann beschreibt er die kommerzielle Nutzbarkeit dieses Gens und entwickelt ein entsprechendes Verfahren zur Nutzbarkeit, die technischen Einzelheiten, wie dieses Gen isoliert und neu eingesetzt werden kann. Das würde genügen, um die betreffende Pflanze zu patentieren.
Grundsätzlich unterscheidet das Patentamt zwischen Erfindung und Entdeckung. Eine Erfindung ist patentierbar, eine Entdeckung ist nicht patentierbar. Es reicht also nicht, eine Tomatenart entdeckt zu haben, um sie zum Patent anzumelden, sondern es muss eben auch etwas mit dieser Tomatenart gemacht werden können.
Sortenschutz vs. Patentrecht
Genau da sind die Übergänge bei Pflanzen fließend, erklärt Wissenschaftsjournalist Georg Ehring. Denn die Funktionen könnte eine Pflanze schon haben, es würde aus den speziellen Eigenschaften dieser Pflanze aber eben eine Nutzbarmachung entwickelt – und die wäre dann patentierbar, auch wenn an der Pflanze selbst gar nichts verändert wurde.
Kritiker: Pflanzenpatent schaffen Monopole
Nach Ansicht der Kritiker gehen diese Schutzrechte an patentierten Pflanzen viel zu weit. Denn die Patente liegen bei wenigen großen Unternehmen. Die Befürchtung ist deshalb, dass die sozusagen ein Monopol über die Welternährung bekommen. Neben dem Patentrecht gibt es auch noch ein Sortenschutzrecht, das nicht so weitreichende Beschränkungen mit sich bringt. Die Inhaber eines Sortenschutzrechtes können zum Beispiel Gebühren verlangen für den Nachbau, haben daran aber eben keine Exklusivrechte.
"Das Sortenschutzrecht ermöglicht es anderen weiterhin, eine Pflanze durch normale Züchtung zu verbessern. Ein Patent gibt exklusive Nutzungsrechte."
Die Befürworter des Pflanzenpatents vertreten die Meinung, es fördere den Erfindergeist. Durch die Aussicht auf größere Gewinne würden größere Entdeckungen und Erfindungen gemacht, die die Pflanzen oder deren Nutzung wirklich verbessern. Und das hat sich zum Beispiel für gentechnisch veränderte Pflanzen auch durchgesetzt, erklärt Georg Ehring. Das würde auch für Pflanzen gelten, die mit dem Crispr-Cas-Verfahren verändert werden, das der Gentechnik gleichgesetzt ist.
Befürworter: Pflanzenpatente fördern Erfindergeist
Bei insgesamt 166.000 Patentanmeldungen im Jahr 2017 beim Europäischen Patentamt machte der Anteil von 70 Pflanzenpatent-Anmeldungen einen verschwindend geringen Anteil aus. Aber der Markt entwickele sich auch gerade erst, und diese Anmeldungen zeigten, dass wir durchaus eine beginnende Veränderung der Pflanzenzucht beobachteten.
Wird an dieser Vergabepraxis des Europäischen Patentamtes etwas kritisiert – und das tun die meisten europäische Mitgliedsstaaten, so Georg Ehring – dann müsste das Europäische Patentübereinkommen geändert werden, denn das ist die rechtliche Grundlage.
Änderung des Patentrechts sehr kompliziert
Wahrscheinlich ist hier folgendes Prozedere: Der Präsident des Europäischen Patentamtes schreibt eine Vorlage für die Spruchkammer mit einem Kompromissvorschlag. Und die Spruchkammer muss dann entscheiden, wie künftig mit Pflanzenpatenten umgegangen werden soll. Dabei können die Staaten ihre Wünsche formulieren. Und dann muss das Ganze mit den Änderungsvorschlägen durch 38 Länderparlamente - also eine ziemlich komplizierte Angelegenheit.
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