Peter Steudtner wurde nicht freigesprochen, aber bis zur Prozessfortsetzung aus der Untersuchungshaft entlassen. Er ist zurück in Deutschland. Droht ihm bei einem rechtskräftigen Schuldspruch in der Türkei der internationale Haftbefehl?

Drei Monate lang saß Peter Steudtner in Untersuchungshaft in der Türkei. Am Mittwoch (25.10.17) wurde der Menschenrechtsaktivist aus der Haft in Istanbul entlassen. Bis zum Urteil in dem Verfahren wurde Steudtner auf freien Fuß gesetzt. Er ist nach Deutschland zurückgekehrt. Doch: Das Verfahren gegen ihn wurde nicht eingestellt: Nächster Verhandlungstermin ist der 22. November.

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Eine Auslieferung in die Türkei droht nicht

Da Steudtner in der Türkei anwaltlich vertreten wird, kann der Prozess dort vermutlich auch ohne ihn fortgeführt werden, sagt Oliver Wallasch, Anwalt für Internationales Straf- und Auslieferungsrecht.

Für den Fall, dass er in Abwesenheit schuldig gesprochen würde, muss er auch keine Auslieferung fürchten. Wallasch sagt: "Grundsätzlich werden deutsche Staatsangehörige an nicht-europäische Staaten niemals ausgeliefert."

Was nach einer Verurteilung passieren könnte

Die Türkei könnte dann aber anders vorgehen: Sie könnte Steudtner weltweit zur Fahndung ausschreiben lassen.

"Wenn es ein rechtskräftiges Urteil aus der Türkei gibt, dann kann es sein, dass er weltweit zur Fahndung ausgeschrieben wird"
Oliver Wallasch, Anwalt für Internationales Straf- und Auslieferungsrecht

Über Interpol kann im Zuge einer sogenannten "Red Notice" in allen Mitgliedsstaaten nach einer Person gefahndet werden. Aber: Diese sogenannte Fahndungsnotierung - umgangssprachlich auch "internationaler Haftbefehl" genannt - würde bei Antrag der Türkei zunächst von Interpol geprüft und in eigener Zuständigkeit bewertet, so der Anwalt. Er geht davon aus, dass Interpol Fälle wie diesen sehr aufmerksam prüft.

Eine Red Notice kann auch wieder gelöscht werden

Sollte es aber doch zu einer Red Notice kommen, dann bestehe durchaus die Gefahr, dass Steudtner bei der Einreise in einen Mitgliedstaat von Interpol - zum Beispiel in ein anderes EU-Land - verhaftet werden könnte. Doch selbst dann, so der Anwalt, hätte Steudtner noch eine Möglichkeit, sich zu wehren:

"Man kann eine Red Notice wieder löschen lassen. Zum Beispiel, wenn man nachweisen kann, dass es eine politisch motivierte Verurteilung ist."
Oliver Wallasch, Anwalt für Internationales Straf- und Auslieferungsrecht
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Shownotes
Peter Steudtner
Droht der internationale Haftbefehl?
vom 26. Oktober 2017
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Oliver Wallasch, Anwalt für Internationales Straf- und Auslieferungsrecht