Falsche Reviews sind wohl so alt wie das Internet selbst. Jetzt interessiert sich auch das Bundeskartellamt dafür – richtig so, finden Verbraucherschützer.
Manche lesen Produktbewertungen gar nicht mehr, andere lesen nur noch die mittelmäßigen – also solche mit drei bis vier Sternen. Der Rest ist oft fake. Dennoch: Fast neun von zehn aller Käuferinnen und Käufer lassen sich von Produktbewertungen beeinflussen.
Auch das Bundeskartellamt findet inzwischen, dass falsche Bewertungen von Produkten online ein Problem sind und das nicht ausreichend gegen Fake-Bewertungen vorgegangen wird. Sie verzerren den Wettbewerb, weil sie das Ranking der Produkte in Portalen und Suchmaschinen beeinflussen
"Produkte mit mehr und besseren Bewertungen sind sichtbarer in den Onlineshops oder auch in den Suchmaschinen. Für die Konkurrenz ein klarer Nachteil."
Mit geschlossenen Bewertungssystemen ist das Bundeskartellamt recht zufrieden. Hier können nur solche Kundinnen und Kunden eine Bewertung abgeben, die auch wirklich ein Produkt oder eine Dienstleistung erworben haben.
Online-Bewertungen – leicht manipulierbar
Im Reisebereich arbeiten beispielsweise Expedia und Booking mit solchen Bewertungsstrukturen. Kundin oder Kunde werden nach der Reise vom Anbieter selbst zur Bewertung aufgefordert.
"Diese Einladung zur Bewertung nach dem Kauf finden auch die Verbraucherzentralen als Lösung ganz gut, um Fake-Bewertungen zu verhindern."
Leider bewegen manche Firmen Kundinnen über Gegenleistungen, beispielsweise Belohnungen und Rabatte, zu positiven Bewertungen, erklärt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
"Wir haben hier eine Tendenz, dass Firmen es incentivieren, dass eine Belohnung für Käufer stattfindet, wenn eine positive Bewertung erfolgt."
Außerdem sind auf manchen Portalen auch sogenannte Bewertungsvermittler aktiv. Sie versenden Produkte an Testerinnen und Tester, die das Produkt dann online bewerten und es im Gegenzug behalten dürfen.
"Rein rechtlich, ist gegen Bewertungsvermittler nichts einzuwenden."
Diese Bewertungen sind aber nicht markiert und so ist nicht ersichtlich, dass auch diese positive Bewertung mit großer Wahrscheinlichkeit mittels einer Sachleistung quasi gekauft worden ist.
Unzureichende Scans
Bislang scannen Plattformen die meisten Texte nach bestimmten Wörtern. Das sei keine wirklich effektive Methode, um gegen Falschbewertungen vorzugehen, sagt Oliver Buttler.
"Diese Wortfilter dienen dazu, verbotene Handlungen aufzudecken oder Hate Speech zu unterbindet."
Eigentlich ließen sich solche Scans auch so durchführen, dass sie Buzzwörter filtern, die auf Falschmeldungen hinweisen, Wörter aus der Werbung identifizieren und kopierte Bewertungen erkennen. Einige Plattformen arbeiten mit solchen Filtern, hat das Kartellamt festgestellt, es sind aber zu wenige.
Grundsätzlich macht sich laut Bundeskartellamt strafbar, wer Fake-Bewertungen als Dienstleistung anbietet oder kauft. Es müsse aber jemand klagen, Kundinnen, der Verbraucherschutz oder die Konkurrenz, sagt Oliver Buttler. Klare Beweise für den Handel mit Bewertungen vorzulegen sei wohl nicht so einfach. Auch das Kartellamt räumt ein, dass es an der Rechtsdurchsetzung mangelt.
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