• Dlf Audiothek
  • ARD Audiothek
  • Spotify
  • Apple Podcasts
  • YouTube Music
  • Abonnieren

Am 11. Juli 2018, vor einem Jahr, fiel das Urteil gegen Beate Zschäpe im Münchener NSU-Prozess. Ein Jahr danach ist die Situation für manche Angehörige immer noch unbefriedigend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und viele Fragen sind nach wie vor offen. Dabei hat der Prozess das geleistet, was er sollte.

Vor einem Jahr - am 11. Juli 2018 - bekam Beate Zschäpe das Urteil: Lebenslange Haftstrafe und eine besondere Schwere der Schuld. Dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die einzige Überlebende der Terrorzelle wurde inzwischen aus dem Gefängnis in München nach Chemnitz verlegt, weil sie vor ihrem Untertauchen in der Nähe gelebt hatte.

Fall Lübcke legt wieder Fokus auf NSU und rechtsextreme Netzwerke

Seit der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke gibt es neue Forderungen, alle Akten der Geheimdienste zum NSU zu öffnen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht begründete diese Forderung damit, dass die Aufklärung der NSU-Morde "noch lange nicht" zu Ende sei.

Viele Fragen sind offen geblieben

Nicht nur für die Angehörigen der Mordopfer sind nach wie vor viele Fragen offen. ARD-Terrorismusexperte Michael Götschenberg nennt als Beispiel den Mord an Halit Yozgat 2006 in Kassel. Der 21-Jährige hatte gerade ein Internetcafé eröffnet - besuchte die Abendschule um sein Abitur nachzuholen. Er wurde in seinem Internetcafé durch zwei Kopfschüsse getötet. Das Kuriose an dem Fall: Noch unmittelbar vor der Tat war ein Verfassungsschützer anwesend. Dieser Umstand sei noch nicht aufgeklärt, sagt Michael Götschenberg.

"Das hessische Innenministerium hat diesen Mitarbeiter geschützt. Er beteiligt sich bei weitem nicht in dem Umfang an der Aufklärung, wie man das erwarten müsste."
Michael Götschenberg, ARD-Terrorismusexperte

Unklar ist, warum und wie der NSU seine Opfer auswählte, sagt Michael Götschenberg. Ebenfalls bis heute ungeklärt ist der Fall der getöteten Polizistin Michèle Kiesewetter. Sie wurde am 25. April 2007 in Heilbronn mit einem gezielten Kopfschuss getötet. Der Fall wird seit 2011 dem NSU zugeordnet - auch da wüsste man viel zu wenig, so Götschenberg.

Der NSU-Prozess war der größte in der Geschichte der Bundesrepublik. Fünf Jahre hat er gedauert. Und auch wenn viele Fragen offen geblieben sind, habe er das geleistet, was er soll, sagt Michael Götschenberg. "Es ging darum zu klären, welche Schuld die Angeklagten haben und welche Haftstrafe sie bekommen müssen." Das sei Aufgabe des Prozesses gewesen, und das habe er auch geleistet, so Götschenberg.

Oberlandesgericht braucht Zeit für Urteilsbegründung

Bis das Urteil gegen Zschäpe - und auch gegen die anderen Angeklagten - rechtskräftig ist, kann es noch etwas dauern. Die Urteilsbegründung brauche Zeit - und die solle sich das Oberlandesgericht auch nehmen, sagt Michael Götschenberg.

Wegen der Länge des Prozesses hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl dafür 93 Wochen Zeit. Götzl wurde zwischenzeitlich zum Vizepräsidenten des Bayerischen Obersten Landesgerichts befördert, einen Großteil seiner Arbeitszeit kann er aber weiter für die Urteilsformulierung nutzen.

Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof sei schon angekündigt. Der Prozess sei also noch lange nicht abgeschlossen.

Shownotes
Rechter Terror
NSU-Prozess: Trotz Urteil viele Fragen offen
vom 11. Juli 2019
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartner: 
Michael Götschenberg, ARD-Terrorismusexperte