Streit mit dem Vermieter kann richtig fies werden. Diese Erfahrung hat Presiyan Genov gemacht. Sabine Schuhrmann vom Deutschen Mieterbund erklärt, wie man eine Einigung mit dem Vermieter erzielt oder im Zweifel rechtliche Schritte einleiten kann.
Falsche Nebenkostenabrechnung, Mängel, die nicht beseitigt werden oder übergriffiges Verhalten seitens der Vermieter*innen – wer eine Wohnung mietet und Pech hat, kann sich richtig viel Ärger einbrocken. Besonders nervig: Wenn es um vermeintliche Kleinigkeiten geht oder der Vermieter etwas verbietet, was rechtlich erlaubt ist.
Mietrecht schützt nicht vor jedem Ärger mit Vermieter*innen
So ging es Presiyan Genov. Er wollte eine Katze in seiner Mietwohnung halten, sein Vermieter ließ das aber nicht zu. Und dabei blieb es nicht, immer habe der Vermieter etwas zu meckern gehabt, erinnert sich Presiyan. Es ging um Deko im Hausflur, aber auch um größere Angelegenheiten. Etwa die Waschmaschine, die der Mieter trotz passendem Anschluss nicht in die Wohnung stellen durfte.
"Ich hätte niemals gedacht, dass ich so viele Probleme mit einem Vermieter haben würde. Inzwischen ist für mich Mieten auf Dauer keine Option."
Mit der Zeit hatten sich bei Presiyan viele Unstimmigkeiten mit dem Vermieter angesammelt. Nach über einem Jahr war für Presiyan deshalb klar: Hier bleibe ich nicht. Er suchte sich eine neue Wohnung.
Rechtliche Tipps bei Mietfragen
Zuvor suchte er Rat beim Mieterbund, bekam dort aber die Einschätzung zu hören, dass es angesichts der vielen Punkte schwierig werden könnte, eine Einigung zu erzielen. In vielen Fällen gibt es für Mieter*innen aber durchaus Handlungsspielraum und vor allem sollten sie ihre Rechte kennen, erklärt Sabine Schuhrmann von Deutschen Mieterbund.
So seien Mieter*innen nicht verpflichtet, die Wohnungskaution bereits vor dem Einzug zu zahlen. Auch werde nicht die gesamte Summe auf einen Schlag fällig, sondern könne in bis zu drei Raten gezahlt werden.
Von hoher Nebenkostenabrechnung bis zur Mängelbeseitigung
Die meisten Anfragen, die der Mieterbund bearbeitet, betreffen laut Sabine Schuhrmann die Nebenkostenabrechnung. Häufig würden hohe Nachzahlungen eingefordert. Welche Kosten Vermieter*innen tatsächlich weitergeben dürfen, sei für Mieter*innen oft unklar. Die Auswertung der Kosten und Rechnungen übernehme für Mitglieder auf Wunsch der Mieterbund.
Auch für alle, die unter sehr neugierigen oder sogar übergriffigen Vermieter*innen leiden, gebe es Regelungen, sagt Sabine Schuhrmann. Grundsätzlich gelte: Um die Wohnung zu betreten, müssen sich Vermieter*innen vorher ankündigen, spontan vorbeischauen dürften sie nicht. Passiert das doch, hätten Mieter*innen das Recht, sie nicht hereinzulassen. Diskussionswürdig sei auch, wenn Vermieter*innen die Wohnung sehr häufig aufsuchen, ohne dafür einen triftigen Grund zu nennen.
Wer seine Wohnung untervermieten will, braucht die Zustimmung des Vermieters. Sabine Schuhrmann rät, diese Erlaubnis zeitig einzuholen, um Vermieter*innen nicht zu überrumpeln. Ein weiterer Tipp der Rechtsanwältin: Einzelne Zimmer lassen sich leichter untervermieten als die gesamte Wohnung.
"Mieter haben viele Rechte. Es ist aber noch viel Luft nach oben. Vor allem sollte vieles, was als Einzelfrage aufkommt, rechtlich konkreter geregelt sein."
Ein weiteres kompliziertes Thema: Mängel, die nicht beseitigt werden. Wichtig ist hier laut Sabine Schuhrmann, Vermieter*innen schriftlich über den Sachverhalt zu informieren. Auf diese Weise gebe man ihnen rechtlich eine Chance, das Problem zu beheben. Reagieren Vermieter*innen nicht, könne die Miete gemindert werden. Über die Höhe der Mietminderung sollte man sich aber von Anwält*innen oder Einrichtungen wie dem Mieterverein rechtlich beraten lassen.
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- Presiyan Genov über seine Erfahrung mit einem Vermieter
- Sabine Schuhrmann, Rechtsanwältin beim Deutschen Mieterbund