Seit März 2018 gilt ein neues Urheberrecht in Deutschland. Vorausgegangen war ein heftiges Lobby- und Polit-Ringen, Proteste im Netz und auf der Straße. Die Rechtswissenschaftlerin Inés Obergfell bewertet die Neuerungen im Hörsaal-Vortrag kritisch.
Zu unterschiedlich sind die jeweiligen Interessen: Auf der einen Seite die der Internetnutzer, die gerne möglichst frei und ungestraft Inhalte aus dem Netz herunterladen möchten. Auf der anderen Seite die der Verlage und Urheber, die geschützte Werke anfertigen, dafür Zeit und Geld investieren und natürlich davon auch profitieren wollen.
Seit etwa dem Jahr 2000 tun sich, so unsere Referentin Inés Obergfell von der Berliner Humboldt-Universität im Hörsaal, die Politiker schwer damit, neue Regelungen zu finden, die möglichst viele Beteiligte zufriedenstellen. Dabei hat die Bundesregierung stets die EU-Kommission im Nacken oder sogar den Europäischen Gerichtshof. Neuregelungen werden deshalb nur stückweise angepackt und immer mit heißer Nadel gestrickt.
"Selbst, wenn ich etwas nur aufrufe, also am Bildschirm, gibt es Zwischenspeicherungen im Arbeitsspeicher. Das heißt, die Nutzung des Internets ist urheberrechtlich relevant."
Gesetz mit Haltbarkeitsdatum
Nicht alle sehen das so eng wie Inés Obergfell - auch in Fachkreisen werden die Neuregelungen unterschiedlich bewertet. Aber offensichtlich ist selbst dem Deutschen Bundestag nicht wohl mit dem neuen Gesetz. Es gilt nur bis Februar 2023, ist aber vor allem für Schulen, Forscher und Wissensorientierte von Interesse.
Orientierung im permanenten Minenfeld
Inés Obergfell ist ausgewiesene Kennerin im Bereich Bürgerliches Recht und Urheberrecht und verschafft uns in ihrem Vortrag ein wenig Orientierung - und die ist dringend nötig: Denn für User bleibt das Thema Urheberrecht ein Minenfeld.
Inés Obergfells Vortrag wurde unter dem Titel "Urheberrechte in der digital-vernetzten Wissensgesellschaft" bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Berliner Akademie mit der Humboldt-Universität am 1. September 2017 aufgezeichnet.
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