Schnell ein Selfie vor Sommerkulisse im Freibad. In einigen Bädern, unter anderem in Hessen und in Rheinland-Pfalz, geht das nicht. Hier gibt es ein Fotoverbot.

Das Offenbacher Waldschwimmbad stellt die Badegäste vor die Wahl: Entweder die Handys bleiben in der Tasche oder die Kameralinse wird mit einem Aufkleber abgeklebt. Den gibt es direkt am Ticketschalter zur Eintrittskarte.

Schutz vor Spannern

Dass nicht jeder in Badebekleidung fotografiert werden mag, versteht sich. Das Verbot soll ein Schutz für die Badegäste sein, etwa leicht bekleidet online weitergereicht zu werden. Das schlimmste Szenario sei, dass Bilder von Kindern in Pädophilen-Foren verbreitet werden könnten, sagt André Kühner, Leiter des Offenbacher Waldschwimmbades.

"Wir haben viele Familien und viele Kinder hier im Schwimmbad. Auch die erwachsenen Personen müssen geschützt werden vor irgendwelchem Missbrauch von Fotos."
André Kühner, Leiter des Offenbacher Waldschwimmbades

Bei Verstößen droht in der Regel als härteste Konsequenz der Rauswurf. Die Bäder können hier von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Es gibt Befürworter dieser Regel, aber auch Kritiker. Ein Gruppenfoto mit den besten Freunden vom Badeausflug muss ebenso ausfallen wie der Fotobeweis vom ersten Schwimmkurs der Kinder. 

Kein ganz neues Verbot

Ähnliche Regelungen gibt es in den Badeordnungen vieler Schwimmbäder allerdings schon länger. Während einige die Situation abwägen oder auf Beschwerden reagieren, hat sich an einigen Orten die Art der Durchsetzung geändert. Es wird nicht mehr dezent darauf hingewiesen oder per automatischer Durchsage daran erinnert, sondern als Bedingung für den Eintritt hervorgehoben.

Verschärft wurde die Regel, da sich kaum noch kontrolliere könne, ob oder wer im Bad fotografiere - so etwa die Argumentation der Bäder. Denn mittlerweile hat jeder sein vielleicht sogar wasserfestes Smartphone dabei, instagrammt, snappt und kann seine Bilder sonstwie veröffentlichen. 

Möglicherweise sogar Straftatbestand

Grundsätzlich gilt ohnehin das Recht am eigenen Bild: Das heißt, niemand darf ohne seine Zustimmung fotografiert werden. Je nach Situation könne nicht nur dieses "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" verletzt werden, sondern es könnte ein Eingriff in "höchstpersönliche Lebensbereiche" und damit ein Straftatbestand sein, erklärt Severin Müller Riemenschneider, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Das betrifft etwa Fotos aus der Umkleide oder Bilder von nackten Personen. 

"Wenn man einen Menschen in einer hilflosen Lage fotografiert, würde das nach neuer Rechtsprechung auch einen Straftatbestand erfüllen. Das sollte also vermieden werden."
Severin Müller Riemenschneider, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Ein besonderer Schutz gilt zudem für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Hier müssen auch die Eltern einem Foto zustimmen. Diese Art der Einwilligung muss aber nicht unbedingt schriftlich eingeholt werden, wer etwa auffällig für die Kamera posiert, willigt im Prinzip indirekt ein. 

"Wenn Personen freundlich in die Kamera lächeln, dann spricht schon einiges dafür, dass sie damit einverstanden sind, auch konkret aufgenommen zu werden."
Severin Müller Riemenschneider, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Anders liegt der Fall aber, wenn die Fotos weiterverbreitet werden. Und das geht schnell, etwa, wenn ein Foto bei Whatsapp versendet wird. Hier kann sich der Fotografierte beschweren - selbst, wenn er gegen das Foto an sich keine Einwände hatte.

Keine Bilder vom Schwimmbadfail

In Bädern mit Fotografieverbot sollen diese rechtlichen Abwägungen und Aushandlungen von vorneherein ausgeschlossen werden. Für alle, die von dem Verbot betroffen sind, ist das vielleicht ein kleiner Trost: Auch die unschönen, peinlichen und unangenehmen Situationen, die ja vielleicht auch mal passieren, schaffen es so nicht ins Netz.

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Shownotes
Neue Baderegeln
Fotoverbot im Freibad
vom 17. Mai 2017
Moderator: 
Thilo Jahn
Autor: 
Martin Krinner, Deutschlandfunk Nova