In manchen Bundesländern wurden die Polizeigesetze bereits verschärft, in anderen wird eine Änderung diskutiert. In einigen Ländern darf die Polizei jetzt Spähsoftware auf Handys installieren, in anderen wurde eine Präventivhaft eingeführt. Ein Überblick.
Vor einem Jahr gab es in verschiedenen Bundesländern noch massive Proteste dagegen, dass die Befugnisse der Polizei durch Gesetze erweitert werden sollten. Es gibt zwar noch Proteste, aber nicht mehr so viele wie noch vor einem Jahr.
Da in einigen Bundesländern die überarbeiteten Polizeigesetze bereits in Kraft getreten sind, hat sich der Widerstand eher auf die gerichtliche Ebene verlagert. Kritiker versuchen jetzt, mit Verfassungsklagen gegen bestimmte Neuerungen vorzugehen.
Präventivhaft
In manchen Bundesländern darf die Polizei inzwischen präventiv einzugreifen und massiver durchzugreifen. In Bayern darf die Polizei beispielsweise sogenannte Gefährder für mehrere Tage, in manchen Fällen sogar wochen- oder monatelang in Präventivhaft nehmen.
Ein Richter kann nach Ablauf entscheiden, ob die Haft verlängert wird, ohne dass es eine Obergrenze für die Dauer der Haft gibt.
"Lex Hambi" in NRW
In Nordrhein-Westfalen wurden Demonstranten, die sich an Anti-Braunkohle-Protesten im Hambacher Forst beteiligt hatten, für bis zu fünf Tage in Gewahrsam genommen. Der Grund: Sie hatten sich die Fingerkuppen mit Sekundenkleber zugeklebt, damit keine Fingerabdrücke von ihnen genommen werden können und damit absichtlich ihre Identität verschleiert. Ein spezielles Gesetz macht diese Vorgehensweise der Polizei möglich.
Spähsoftware auf Handys
In einigen Bundesländern – zum Beispiel Baden Württemberg – darf die Polizei jetzt auf Handys oder Computern heimlich Spähsoftware installieren, um auf verschlüsselte Kommunikation von Messengerdiensten wie WhatsApp oder Signal zugreifen zu können. Ermittler dürfen mit der Software nicht nur Kommunikation abfangen, sondern auch generell nachsehen, was sich auf dem jeweiligen Rechner/Smartphone befindet.
Daten zusammenführen
Darüber, was in Hessen bereits Gesetz ist, wird in Hamburg noch diskutiert: Daten, auf die Polizeiermittler aus verschiedenen Quellen zugreifen – beispielsweise aus Social Media –, sollen zusammengeführt und per Algorithmus ausgewertet werden.
Ohne die Entscheidungen der Gerichte abzuwarten, werden Bundesländer jetzt nach und nach die jeweiligen Regelungen verabschieden. Das gilt auch für den Einsatz von Spähsoftware - obwohl noch nicht geklärt ist, ob das für die Polizeibehörden technisch überhaupt machbar ist.