Bisher konnten Vermieter Gebühren für den Kabelanschluss über die Nebenkosten auf alle Mieter im Haus umlegen – das geht jetzt nicht mehr. Was das für Mieterinnen und Mieter bedeutet.

Das Nebenkostenprivileg stammt aus einer Zeit, in der es neben Kabelfernsehen noch kaum Alternativen gab. Es war auch bequem, man zog ein und konnte sofort fernsehen. Die Verträge waren in der Regel etwas günstiger, weil die Vermieter Sammelverträge abschließen konnten. Doch mittlerweile gibt es viele Alternativen zum Kabelfernsehen. Dennoch musste man bisher für den Kabelanschluss zahlen.

Ab Juli Wahlfreiheit

Ab 1. Juli hat man jetzt die Wahl, bleibt man beim Kabelfernsehen und zahlt dafür oder nutzt man Alternativen wie den terrestrischen Empfang per Antenne (DVB-T) oder das Fernsehsignal kommt über das Internet. Durch den Wegfall der Sammelverträge könnte es, bleibt man beim Kabelanschluss, etwas teurer werden als bisher. Verbraucherschützer rechnen mit einem Preisanstieg von zwei bis drei Euro pro Monat.

"Wir gehen wir davon aus, dass diese Einzelverträge dann für die Verbraucherinnen und Verbraucher nur etwas teurer werden. Das heißt zwei bis drei Euro mehr im Monat.“
Burak Tergek, Telekommunikationsexperte Verbraucherzentrale NRW

Vom Wegfall des Nebenkostenprivilegs bezieht sich dabei nur auf den Fernsehanschluss – nutzt man Kabelinternet, bleibt dieser Vertrag wie bisher bestehen.

Vorsicht vor Haustürgeschäften

Im Zuge des Wegfalls des Nebenkostenprivilegs wird derzeit auch vermehrt auf Vertragsabschlüsse an der Haustür gesetzt. Davor warnt die Verbraucherzentrale.

Wenn jemand an der Haustür steht und klingelt und einem einen Vertrag anbietet, dann wisse man in der Regel nicht, ob das jetzt ein guter Vertrag sei. Auch fehle die Zeit zu vergleichen und man habe oft keine Bedenkzeit. Oftmals schilderten Betroffene auch ein Gefühl, überrumpelt worden zu sein. Deshalb sei es empfehlenswert, zunächst die Vertragsunterlagen entgegenzunehmen, nicht zu unterschreiben und den Vertrag in Ruhe zu prüfen, erklärt Burak Tergek, Telekommunikationsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW.

„Wir empfehlen Zurückhaltung, dass man sagt, man nimmt gerne die Vertragsunterlagen entgegen. Man unterschreibt aber jetzt nicht sofort an der Haustür.“
Burak Tergek, Telekommunikationsexperte Verbraucherzentrale NRW

Falls man aber schon einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen hat, kann man innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wurde nicht über die Widerrufsmöglichkeit aufgeklärt, verlängert sich die Widerspruchszeit möglicherweise.

Shownotes
Nebenkostenprivileg
Was sich ab Juli beim Kabelanschluss ändert
vom 08. Juni 2024
Moderatorin: 
Krissy Mockenhaupt
Gesprächspartner: 
Burak Tergek, Telekommunikationsexperte Verbraucherzentrale NRW