Steuern, Verdienstgrenzen und wie sich Nebenjobs in Kombination mit BAFöG verhalten. Darüber weiß Anneke Saneke Bescheid. Sie arbeitet an der FH Köln in der Nebenjob-Beratung.

Grundsätzlich ist erst einmal der Arbeitnehmer in der Pflicht. Der muss die arbeitswilligen Studenten - sei es auch nur für einen Tag - bei der Minijob-Zentrale anmelden. Solch kurzfristige Beschäftigungen kann man bis zu 50 Tage im Jahr machen, ohne dafür Sozialabgaben zahlen zu müssen.

"Im besten Fall bekommt man abends nach der Arbeit sein Geld bar auf die Hand und den Rest hat der Arbeitgeber zu tun."
Annegret Saneke, Nebenjob-Beraterin der FH Köln

Erst ab einem Jahreseinkommen über 8200 Euro fallen Steuern an. Wer also Steuern zahlt, sollte im nächsten Jahr eine Steuererklärung machen, damit er die Steuern zurück bekommt. Ansonsten wäre das verschenktes Geld.

Kindergeld und BAFöG

Was das Kindergeld anbelangt, brauchen Studenten keine Grenzen einzuhalten. Solange sie noch im ersten Studium sind. Beim BAFöG darf man ungefähr 400 Euro im Monat dazu verdienen.

"Das Beste ist, wenn man mit dem BAFöG-Amt spricht und mit denen klärt, wie viel man dazu verdienen darf."
Annegret Saneke, Nebenjob-Beraterin der FH Köln
Shownotes
Studentenjobs
Was geht und was nicht
vom 14. Mai 2014
Moderation: 
Verena von Keitz