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1220 notiert der sächsische Rechtsgelehrte Eike von Repgow alle Rechtsvorschriften und Gesetze seiner Zeit. Das in Reimform verfasste Werk wird zu dem am weitesten verbreiteten Rechtstext des Mittelalters – mit Abstand.

Zu Beginn des 13. Jahrhunderts ist das Heilige Römische Reich zersplittert. Viele deutsche Völker und Stämme leben mit anderen Ethnien und Kulturen in diesem Vielvölkerstaat zusammen. Es gibt unterschiedliche Sprachen, verschiedene Zoll- und Abgabensysteme, selbst die Uhrzeiten unterscheiden sich.

"Das haben wir immer schon so gemacht"

Das gilt auch für die Rechtsvorschriften, die von Territorium zu Territorium variieren. Mehr noch, die Rechtsprechung beruht auf Gewohnheitsrecht: Nach dem Motto "Das haben wir immer schon so gemacht" werden Streitigkeiten mal so, mal so entschieden.

"Den Ort Reppichau [nach dem sich das adelige Geschlecht von Repgow benannte] gibt es auch heute noch, er liegt zwischen Dessau und Aken, südlich von Magdeburg."
Hiram Kümper, Historiker

1220 veröffentlicht der sächsische Rechtsgelehrte Eike von Repgow den Sachsenspiegel, in dem er alle für ihn erreichbaren Rechtsvorschriften in Landrecht und Lehnrecht aufgeteilt zum ersten Mal in niederdeutscher Sprache aufschreibt – und zwar in Reimform.

Es wird der mit Abstand am weitesten verbreitete Rechtstext des Mittelalters. Von Repgow fügt keine neuen Gesetze hinzu, sondern schreibt auf, welche Gesetze zu seiner Zeit gelten.

20.06.2024: In dem kleinen Eike von Repgow-Dorf Reppichau steht Erich Reichert, der ehrenamtliche Ortsbürgermeister und Vorsitzende vom "Förderverein Eike von Repgow" an einer vom Kunstmaler Steffen Rogge gemalten Darstellung, auf der Eike von Repkow (5.v.l.) im Kreise der beiden großen Adelsgeschlechter der Askanier und Wettiner sitzt. Die Darstellung gehört zu einem Kunstprojekt zu Eike von Repgow (1180-1234), der im Dorf gewohnt haben soll.
© picture alliance/dpa | Waltraud Grubitzsch
Erich Reichert, der ehrenamtliche Ortsbürgermeister von Reppichau und Vorsitzende des "Fördervereins Eike von Repgow" vor einer vom Kunstmaler Steffen Rogge gemalten Darstellung, auf der Eike von Repkow (5.v.l.) im Kreise der beiden großen Adelsgeschlechter der Askanier und Wettiner sitzt. Die Darstellung gehört zu einem Kunstprojekt zu Eike von Repgow (1180-1234), der im Dorf gewohnt haben soll.

Das wichtigste Rechtsbuch des Mittelalters

Der Sachsenspiegel wird schnell zum wichtigsten Rechtsbuch der Zeit, erfährt eine kaum überschaubare Zahl von Kommentierungen und legt durch die Sammlung des geltenden Rechts im sächsisch-deutschen Sprachraum den Grundstein für eine einheitliche Rechtsprechung weit über die Landesgrenzen Sachsens hinaus.

Der Sachsenspiegel wurde im 18. Jahrhundert in Preußen durch das allgemeine Landrecht und im Kaiserreich ab dem 1. Januar 1900 durch das Bürgerliche Gesetzbuch abgelöst. Aber selbst noch 1998 wurde der Sachsenspiegel bei einem Rechtsstreit am Hamburger Arbeitsgericht als Beleg für eine seit langer Zeit vorhandene Rechtsüberzeugung herangezogen.

Ihr hört in Eine Stunde History:

  • Der Historiker Hiram Kümper beschreibt den Urheber des Sachsenspiegels Eike von Repgow.
  • Die Rechtswissenschaftlerin Ulrike Müßig befasst sich mit der europäischen Rechtsgeschichte und ordnet Inhalt und Wirkung des Sachsenspiegels ein.
  • Der Jurist Klaus-Peter Schroeder beschäftigt sich mit der Entwicklung des Rechts in Deutschland vom Sachsenspiegel bis zum Grundgesetz.
  • Der Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte Matthias von Hellfeld erläutert die Lage der deutschen Territorien im Heiligen Römischen Reich des 13. Jahrhunderts.
  • Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Sandra Doedter erinnert an den Beginn der Arbeit Eike von Repgows am Sachsenspiegel im Auftrag des Grafen Hoyer von Falkenstein.
Shownotes
Mittelalterliches Recht
Der Sachsenspiegel von 1220
vom 28. Februar 2025
Moderation: 
Steffi Orbach
Gesprächspartner: 
Matthias von Hellfeld, Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte
  • Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Sandra Doedter erinnert an den Beginn der Arbeit Eike von Repkows am Sachsenspiegel
  • Historiker Hiram Kümper beschreibt den Urheber des Sachsenspiegels Eike von Repkow
  • Rechtswissenschaftlerin Ulrike Müßig befasst sich mit der europäischen Rechtsgeschichte und ordnet Inhalt und Wirkung des Sachsenspiegels ein.
  • Jurist Klaus-Peter Schroeder beschäftigt sich mit der Entwicklung des Rechts in Deutschland vom Sachsenspiegel bis zum Grundgesetz.