Die EU-Kommission will gegen eine missbräuchliche Rechtspraxis vorgehen: Klagen, die dazu dienen, Kritikerinnen und Kritiker einzuschüchtern, um sie mundtot zu machen.

Im Englischen werden strategische Rechtsklagen, die sich gegen eine öffentliche Teilhabe richten (Strategic Lawsuits against Public Participation) mit "SLAPP" abgekürzt. Dieses Akronym erinnert an das englische Wort "slap" - gleichbedeutend mit Ohrfeige. Und oft fühlte es sich für Betroffene auch an wie eine Ohrfeige, sagt Hannah Eberhard aus der ARD-Rechtsredaktion.

Hinter dieser missbräuchlichen Rechtspraxis stecken meist einflussreichen Unternehmen, mächtige Einzelpersonen oder Regierungsmitglieder, die versuchen, ihre Kritiker und Kritikerinnen einzuschüchtern, sagt die Rechtsexpertin.

Die Klägerinnen und Kläger versuchen zum Beispiel Umweltschutz- oder Menschenrechtsaktivisten dazu zu bringen, Aussagen zu revidieren oder insgesamt mundtot zu machen, indem sie hohe Schadensersatzforderungen stellen. Teilweise fordern sie Summen in Millionenhöhe oder stellen eine Strafanzeige wegen Verleumdung.

"Das Ziel ist gar nicht so wirklich, vor Gericht Recht zu bekommen, sondern viel mehr, Druck zu erzeugen, um so öffentliche Kritik an sozialen Missständen zu verhindern."
Hannah Eberhard, ARD-Rechtsredaktion

Oft stehe für die Beklagten die private Existenz auf dem Spiel, wenn sie sich mit der Klage eines Großkonzerns konfrontiert sehen, sagt Hannah Eberhard. Denn solche Verfahren kosten Geld, Zeit und die Kraft, die eigene Arbeit voranzutreiben. Der Druck wird dann für manch einen politisch Engagierten so groß, dass der- oder diejenige die öffentliche Kritik wieder zurücknehme, sagt Hannah Eberhard.

SLAPPs - Problem für die öffentliche Meinungsfreiheit

Einschüchterungsklagen haben in den letzten Jahren laut Greenpeace stark zugenommen: Um 75 Prozent 2018 und 2019, sagt die Rechtsexpertin. Aber nicht nur die einzelnen Personen oder die NGOs, die öffentlich Kritik üben, seien betroffen. SLAPP-Klagen seien auch ein extremes Problem für die Meinungsfreiheit, so Hannah Eberhard. Denn sie halten nicht nur die Betroffenen davon ab, sich kritisch zu äußern, sondern darüber hinaus schüchtern diese Klagen auch weitere Personen ein. Kritische Berichterstattung ist ein wesentlicher Teil der Demokratie. Und diese werde dadurch bedroht, so Hannah Eberhard.

Europäische Parlament nennt drei Forderungen

In keinem EU-Staat gibt es bisher gesetzliche Regelungen gegen diese Art der missbräuchlichen Klagen. Das soll sich jetzt ändern. Dazu hat das Europäische Parlament im wesentlichen drei Forderungen formuliert.

  1. Auf europäischer Ebene sollen solche missbräuchlichen Klagen abgewiesen werden können.
  2. Wenn ein Missbrauch dieser Art festgestellt wird, sollen die entsprechenden Unternehmen oder Regierungspersonen sanktioniert und Opfer gleichzeitig entschädigt werden.
  3. Die EU-Mitgliedsländer sollen zudem aufgefordert werden, nationale Gesetze gegen solche missbräuchlichen Klagen zu erlassen.

Auch Unterstützungsleistungen für Betroffene sind geplant. Zum Beispiel soll eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden, wo die Beklagten rechtliche, finanzielle und psychologische Hilfe erhalten können, sagt die Rechtsexpertin.

Missbräuchliche Klagen frühzeitig erkennen

Eine Aufgabe auf EU-Ebene wird es sein, Kriterien zu entwickeln, mit denen festgestellt werden kann, dass es sich im Einzelfall um eine missbräuchliche Klage handelt - oder eben nicht, sagt Hannah Eberhard.

Wichtig sei außerdem, Richterinnen und Staatsanwälte zu schulen, sodass sie frühzeitig erkennen können, wenn eine missbräuchliche
Klage vorliege, sagt die Rechtsexpertin.

Shownotes
SLAPP-Klagen
EU-Kommission will gegen Einschüchterungsklagen vorgehen
vom 21. Oktober 2021
Moderator: 
Paulus Müller
Gesprächspartnerin: 
Hannah Eberhard, ARD-Rechtsredaktion