Veggieprodukte, die wie Käse aussehen und schmecken, dürfen nicht "Käse" heißen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Aber was ist mit Butterkohl und Kokosmilch?

Wenn Veggieprodukte zum Beispiel "Tofubutter" oder "Veggiekäse" heißen, ist das für Georg Ehring aus der Deutschlandradio-Umweltredaktion ganz klar eine Täuschung des Verbrauchers. "Butter ist ein Produkt aus Milch, und Streichfett aus Pflanzen wird Margarine genannt. Warum sollte das bei Tofumargarine anders sein?"

Genau aus diesem Grund wundert sich Georg Ehring auch nicht über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

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Die Mehrzahl unserer Facebook-User konnten das Urteil des EuGH allerdings nicht so gut nachvollziehen wie Georg Ehring. Da wurde zum Beispiel gefragt: 

  • "Was ist dann mit einem Gemüse wie Butterkohl? Muss der auch umbenannt werden?" 
  • "Was ist mit Erdnussbutter? Die heißt nachweislich seit mehr als 100 Jahren so." 
  • "Was ist mit Kokosmilch?"

Butterkohl, sagt Georg Ehring, ist eine alte Gemüsesorte, der diesen Namen trägt und ihn trotz des EuGH-Urteils weiter tragen darf. "Sprache ist unlogisch, und Butterkohl wird eben mit keiner anderen Pflanze verwechselt."

Ähnlich sei es bei Kokosmilch. Die wurde sprachlich so eingeführt und daher drohe bei ihr auch keine Verwechslung mit Kuhmilch. Darum dürfe die weiter so heißen. Anders sei das bei neuen vegetarischen Produkten, die plötzlich den Zusatz "Butter" oder "Käse" tragen.

"Bei einer Margarine aus Tofu, die man Butter nennt, ist die Sachlage anders."
Georg Ehring, Deutschlandradio-Umweltredaktion

Verbraucherschützer argumentieren bei neuen Produkten immer mit Klarheit. "Was draufsteht, muss auch drin sein. Wenn kein echter Rhabarber in einem Produkt drin ist, dann muss auch draufstehen, dass es sich nur um Rhabarberaroma handelt."

So sei das auch bei Margarine aus Soja oder Tofu. Die dürfe nicht plötzlich Butter heißen, nur weil ein Hersteller sich davon einen höheren Preis verspricht.

"Das Urteil ist wichtig, damit wir als Verbraucher nicht verarscht werden."
Georg Ehring, Deutschlandradio-Umweltredaktion

Veggiewurst bleibt erlaubt

Anders ist das bei Veggiewurst. Die ist weiterhin erlaubt. Denn der Zusatz "Wurst" bezieht sich nicht auf ein Tier sondern auf die Form des Produkts, sagt Georg Ehring. Für ihn ist das Urteil des EuGH auch keine Zeitverschwendung der Richter sondern relevant für Verbraucher in Europa. "Es geht um die Frage: Muss in Lebensmitteln das drin sein, was draufsteht, und wie wird das im Einzelnen abgegrenzt?"

Shownotes
Ersatzprodukte
"Es muss das draufstehen, was drin ist"
vom 15. Juni 2017
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Georg Ehring