Seit dem neuen Jahr gilt ein neues Gesetz, das hohe Mieten und Mieterhöhungen erschweren soll. Das Wichtigste bleibt aber: Der Mieter muss sich kümmern und seine Rechte kennen.
Dank der Mietpreisbremse gilt: In Gebieten mit angespannten Wohnverhältnissen darf die Miete die ortsübliche Miete bei einer Neuvermietung höchstens um zehn Prozent überschreiten. Es gibt Ausnahmen, etwa wenn der Vermieter die Wohnung renoviert hat und deswegen eine höhere Miete verlangen kann oder wenn dieser vom Vormieter schon eine Miete bekommen hat, die über der Höhe liegt, die die Mietpreisbremse festlegen würde.
"Die neue Regelung ist zumindest schon mal etwas, um die Mietpreisbremse wirksamer zu machen."
Das Problem für die Mieter war bisher: Sie konnten in der Regel schlecht überprüfen, ob die Angabe stimmt. Das will nun ein neues Gesetz ändern. Jetzt gilt: Der Vermieter muss darlegen, warum die Miete höher ausfallen soll als es die Mietpreisbremse vorsieht.
An der Mietpreisbremse selbst hat sich also nichts geändert, wohl aber an der Transparenzpflicht der Vermieter. Die allerdings nützt nur den informierten Mietern, sagt Gudula Geuther aus dem Dlf-Hauptstadtstudio. Viele wüssten gar nicht, dass es eine Mietpreisbremse gibt - "denen nützt auch das neue Gesetz nichts".
Mieterhöhung nach Modernisierung wird begrenzt
Eine weitere Änderung betrifft die Modernisierung von Wohnungen. Bisher können sich Vermieter über die Miete elf Prozent der Modernisierungskosten von den Mietern zurückholen - in dem sie sie dauerhaft auf die Miete draufschlagen. Nach dem neuen Gesetz sinkt dieser Wert auf acht Prozent.
Auch neu: Es gibt eine Obergrenze für die Mietsteigerung, die durch eine Renovierung verursacht werden darf:
- Die Miete darf innerhalb von sechs Jahren um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche steigen.
- Liegt die Miete (vor der Erhöhung) bei weniger als sieben Euro pro Quadratmeter, darf sie um nicht mehr als zwei Euro pro Quadratmeter erhöht werden.
Das so starke Modernisieren, dass Mieter durch erhöhte Mieten vertrieben werden, soll mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt werden.
Ideen, um die Mietsituation in Deutschland zu verbessern
Die SPD hat weitere Ideen präsentiert, die Mietsituation in Deutschland zu verbessern. In Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt könnten die Mieten zum Beispiel an die Inflationsrate gekoppelt werden, günstige Mieten könnten länger garantiert werden, eine Kündigung aufgrund Eigenbedarfs könnte erschwert werden - beschlossen ist davon aber noch nichts.
"Man kann noch sehr viel tun. Das sind aber Fragen des Wahlkampfs für die nächste Legislaturperiode."