Das Dorf Lützerath ist inzwischen geräumt. Doch wie die Polizei gegen die Demonstrierenden vorgegangen, darüber wird diskutiert. Die Aktivistinnen sprechen von "unverhältnismäßiger" Polizeigewalt und Verletzten. Wie wird das jetzt nachbereitet?

Die Braunkohle unter Lützerath kann bald abgebaggert werdern. Dafür musste der Ort an der Abbruchkante des Tagebaus Garzweiler geräumt werden. Das ging schneller als erwartet worden war. Die Polizei setzte Wasserwerfer, Schlagstöcke und Pfefferspray ein – und muss sich danach Vorwürfe anhören. Diese würden genau untersucht, hat Dirk Weinspach, der Polizeipräsident von Aachen, gesagt.

"Wir werden diesen Beschwerden und Vorwürfen nachgehen. Dieser Einsatz wird nachbereitet."
Dirk Weinspach, Polizeipräsident von Aachen, im WDR

Bei der Nachbereitung gibt es im Prinzip zwei unterschiedliche Stränge, hat uns der Kriminologe und Jurist Thomas Feltes erklärt.

  • Zum einen diskutiert die Polizei die Taktik und die Abläufe insgesamt und macht eine Auswertung. Diese sei bei einem Einsatz wie in Lützerath besonders problematisch, weil Einsatzkräfte aus vielen unterschiedlichen Bundesländern dabei gewesen sind.
  • Die Strafanzeigen, die im Zusammenhang mit solchen Einsätzen anfallen, werden gesammelt und gebündelt – und anschließend unter Umständen an die Staatsanwaltschaft gegeben.

Wenn die Polizei – anhand von Videoaufnahmen oder durch Aussagen von Kolleg*innen vor Ort – feststellt, dass von Beamt*innen in einer bestimmten Situation eine Straftat begangen worden ist, muss sie gegen die eigenen Leute Strafanzeige stellen. Fälle, in denen die Polizei aufgrund einer solchen Nachbereitung Anzeige gegen die eigenen Kollegen erstattet hat, sind Thomas Feltes allerdings nicht bekannt.

Anzeige gegen Polizeibeamt*innen

Ausnahme: Wenn von außen Druck ausgeübt wurde, indem zum Beispiel Journalist*innen Dinge dokumentiert haben – oder wenn eben tatsächlich beteiligte Demonstranten Anzeige erstattet haben. Natürlich veröffentlicht die Staatsanwaltschaft aber auch nicht, von wem die Anzeigen gekommen sind – das würde dann erst in einem Strafverfahren zur Sprache kommen. Und dazu komme es in vielen Fällen erst gar nicht, sagt der Kriminologe.

Die mögliche Anzeige erfolgt bei der Staatsanwaltschaft. Diese beauftragt dann in der Regel eine andere Polizeibehörde mit den Ermittlungen.

"Wenn Beamtinnen oder Beamte eine Straftat begangen haben, muss die Polizei gegen die eigenen Leute Strafanzeige stellen."
Thomas Feltes, Kriminologe und Jurist

In Nordrhein-Westfalen gelte der Grundsatz, dass Strafverfahren oder Anzeigen, die gegen eine Polizeibehörde oder gegen Polizeibeamte einer Behörde erstattet werden, von der Nachbarbehörde bearbeitet werden, erklärt Thomas Feltes. Beispiel: Beim Tod des 16-jährigen Mouhamed Dramé in Dortmund ist die Polizei in Recklinghausen mit den Ermittlungen beauftragt worden. An diesen Ermittlungen hatte es damals aber auch massive Kritik gegeben.

Wenn eine Polizeibehörde gegen eine benachbarte ermittelt, ist das ein Problem. Wünschenswert wäre eine andere Lösung, sagt Thomas Feltes – und zwar unabhängige Untersuchungseinrichtungen, an die man sich wenden kann und die unabhängig von den Polizeibehörden entsprechende Ermittlungskompetenzen haben.

"Wir wünschen uns da natürlich eine andere Lösung: unabhängige Untersuchungseinrichtungen, an die man sich wenden kann und die unabhängig von den Polizeibehörden entsprechende Ermittlungskompetenzen haben. Das gibt es in anderen Ländern. Wir haben so etwas leider nicht."
Thomas Feltes, Kriminologe und Jurist

In anderen Ländern gebe es solche Anlaufstellen, in Deutschland nicht. Es gebe zwar einige Beschwerdestellen – wenn es dann aber tatsächlich um Straftaten oder Disziplinarverfahren geht, seien diese ausgebremst und dürften nicht tätig werden.

Wann ein Polizeieinsatz verhältnismäßig ist

Unverhältnismäßig sei ein Einsatz dann, wenn die angewendeten Mittel außer Verhältnis stehen zu dem Ziel, das erreicht werden soll, erklärt Thomas Feltes. Wenn Demonstrierende etwa versuchen, eine Polizeikette zu durchbrechen, dann darf die Polizei sie daran hindern – allerdings nicht derart, dass sie ihnen mit Schlagstöcken ins Gesicht schlägt oder versucht auf die Nieren zu treffen, so der Kriminologe. Wenn allerdings eine schwere Gefahr drohe, wenn ein Demonstrant beispielsweise selbst einen Polizeibeamten verletzt, dann dürften auch andere Mittel eingesetzt werden.

"Das Grundproblem: Wenn wir über Widerstandshandlungen oder Polizeigewalt reden, steht ganz oft Aussage gegen Aussage. In etwa 95 bis 98 Prozent der Fälle werden die Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt!"
Thomas Feltes, Kriminologe und Jurist

Schläge auf Kopf und Niere soll es laut der Aktivist*innen in Lützerath gegeben haben. Das Problem: Sie wollen gerne anonym bleiben, doch wenn sie Strafanzeige stellen gegen Polizist*innen, sind sie das nicht mehr, erklärt Thomas Feltes.

Nach Anzeige nicht mehr anonym

Genau das sei auch ein Grund, warum die genaue Zahl der Verletzten bisher nicht bekannt sei: Weil viele Verletzte sich eben weigern würden, sich registrieren zu lassen – um zu vermeiden, dass gegen sie polizeiliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Thomas Feltes glaubt und hofft, dass es zur Räumung von Lützerath noch weitere Untersuchungen – und auch parlamentarische Untersuchungsausschüsse – geben wird. Dieses einmalige Ereignis müsse auch politisch vernünftig aufgearbeitet werden.

Shownotes
Lützerath
Die Folgen der Gewalt von Polizei und Demonstrierenden
vom 16. Januar 2023
Moderation: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartner: 
Thomas Feltes, Kriminologe und Jurist