Wer sich auf die Suche nach Lost Places macht, lebt gefährlich. Es ist nämlich nicht erlaubt, diese Orte zu betreten. Jörg Imfeld ist Rechtsanwalt und gibt Tipps, wie wir uns beim Urban Exploring einigermaßen legal bewegen.
Wer ein abgezäuntes Gelände oder Gebäude betritt begeht Hausfriedensbruch. Und wer dabei noch eine Taschenlampe oder ein Messer bei sich trägt, der gilt als bewaffnet. Noch schlimmer kommt es, wenn ein Urban Explorer bei einer Tour etwas mitnimmt. Dann begeht er nicht nur bewaffneten Hausfriedensbruch sondern auch noch Diebstahl. Geht dabei etwas kaputt ist das Sachbeschädigung. So sieht das rein rechtlich aus.
Polizei: Keine große Sache
Die Polizei macht aus solchen Vorfällen aber meistens kein allzu großes Ding. Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt: Der Besitzer muss die Strafverfolgung anzeigen. Geschieht das nicht, hat der Urban Explorer Glück gehabt. Eine Mitschuld hat der Besitzer übrigens dann, wenn auf seinem Grundstück ein Unfall geschieht.