Gorillas verspricht, Lebensmittel innerhalb von zehn Minuten zu liefern. Aber auch bei fristlosen Kündigungen ist das Start-up fix. In Berlin wurden mehrere Mitarbeitende gefeuert, nachdem sie wegen schlechter Arbeitsbedingungen gestreikt hatten.
Fehlende Lohnzahlungen, zu wenige Pausen zwischen den Schichten und kaputte oder schlecht gewartete Diensträder – wegen dieser Vorwürfe haben in den letzten Wochen mehrerer Mitarbeitende des Express-Lieferdienstes Gorillas in Berlin gestreikt. Das Start-up hat nun kurzen Prozess gemacht und mehreren Beschäftigten fristlos gekündigt.
Wie viele Mitarbeitende genau von den Kündigungen in Berlin betroffen sind, ist nicht so ganz klar. In Medienberichten ist von zwischen zwölf bis dreißig Gekündigten die Rede. Laut einem Gorillas-Fahrer, der im Gespräch mit Deutschlandfunk Nova anonym bleiben wollte, hätten 50 Personen eine Kündigung bekommen. Sie alle hätten an den Streiks teilgenommen, sagt er. Bei Twitter hingegen heißt es, auch völlig unbeteiligte Mitarbeitende habe es getroffen.
Der Lieferdienst hat das Arbeitsrecht auf seiner Seite
Gorillas bestätigt die Kündigungen und begründet sie folgendermaßen: Nach intensiver Abwägung sehen wir uns gezwungen, diesen rechtlichen Rahmen nun durchzusetzen. Das bedeutet, dass wir das Arbeitsverhältnis mit denjenigen Mitarbeiter*innen beenden, die sich aktiv an den nicht genehmigten Streiks und Blockaden beteiligt, den Betrieb durch ihr Verhalten behindert und ihre KollegInnen damit gefährdet haben.
"I would never fire someone for a strike."
Grundsätzlich sei das Arbeitsrecht auf der Seite des Unternehmens, sagt Lena Rutkowski, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Gießen. Das Gorillas Workers Collective, das die Streiks mit organisiert hat, ist aber "nur" eine Gruppe von Mitarbeitenden und keine Gewerkschaft, die es in Deutschland für einen legalen Streik braucht.
Gorillas bezeichnet die Streiks als "wild" und illegal
Natürlich müsse bei Kündigungen immer auf den Einzelfall geschaut werden, erklärt die Arbeitsrechtlerin. Grundsätzlich genüge ein unzulässiger Streik aber als Begründung für eine außerordentliche Kündigung, weil er als Arbeitsverweigerung gesehen werden könne.
"In Deutschland muss eine Gewerkschaft einen Streik entweder initiieren oder später die Verantwortung dafür übernehmen. Das deutsche Recht möchte keine wilden Streiks, also Arbeitnehmer, die sich zusammenschließen und spontan protestieren."
Der Kurier aus Berlin sieht das anders. Er sagt, es müsse in Ordnung sein, die Arbeit niederzulegen, wenn man eben gegen die aus seiner Sicht illegalen Handlungen des Arbeitgebers Gorillas protestieren wolle.
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