20 Aktivisten und Aktivistinnen der "Letzten Generation" sitzen in München im Gefängnis, vorsorglich. Ein Gericht hat bei ihnen Präventivhaft angeordnet. Einige sitzen bereits seit fast einem Monat in Haft. Die Maßnahme ist stark umstritten.
Es ist eine Reaktion auf die zahlreichen Aktionen der Protestgruppe "Letzte Generation" in den vergangenen Wochen: Sie kleben sich auf Verkehrsstraßen fest, beschmieren Kunst in Museen und legten zuletzt den Berliner Flughafen BER lahm. Die Aktionen provozieren und gehen selbst einigen Umweltschützern zu weit. In Bayern steckte man nun einige Klima-Aktivisten und -Aktivistinnen ins Gefängnis.
"Eigentlich entscheiden ja Gerichte über Haft. Hier ist eben das besondere, dass das Mittel eines der Polizei ist, ein Mittel der Gefahrenabwehr."
Eingeführt wurde dieses Mittel der "Präventivhaft" oder "Vorbeugehaft" eigentlich für andere Fälle, zum Beispiel bei häuslicher Gewalt, so Max Bauer aus der ARD-Redaktion Recht und Justiz. Wenn etwa ein Mann seine Frau immer wieder schlägt oder bedroht, kann er vorsorglich in Haft genommen werden, um die Situation zu klären. Auch in der Terrorabwehr oder wenn Hooligans vor Fußballspielen Gewalt androhen, kann die Präventivhaft zum Einsatz kommen.
Polizeigesetze regeln den Gewahrsam
In den Polizeigesetzen der einzelnen Länder ist festgelegt, wann
Personen in Polizeigewahrsam kommen können. In jedem Fall muss ein
"bedeutendes Rechtsgut" in Gefahr sein, sagt Max Bauer. Wenn es also um
das Leben oder die Sicherheit einer Person geht oder um "eine erhebliche
Störung der öffentlichen Sicherheit". Die Polizei wendet dann den
Gewahrsam an, ein Gericht muss die Maßnahme aber bestätigen.
"Den Polizeigewahrsam gibt es in allen Polizeigesetzen der 16 Bundesländer. Doch die Länge der Haftdauer ist sehr, sehr unterschiedlich."
In keinem Bundesland ist die Präventivhaft strenger als in Bayern geregelt: Bis zu 30 Tage lang kann eine Person dort festgesetzt werden - mit der Option auf Verlängerung um weitere 30 Tage. Zum Vergleich: In Berlin können Personen nur für 48 Stunden vorsorglich festgenommen werden, "in anderen Bundesländern sind es meist vier bis sieben Tage", so Max Bauer.
Juristen zweifeln Verhältnismäßigkeit der Präventivhaft an
Die Gewerkschaft der Polizei fordert eine Vereinheitlichung der Regeln für ganz Deutschland, womöglich auch nach bayerischem Vorbild. Doch die Chancen dafür schätzt Max Bauer als eher gering ein. Denn gerade gegen die Länge der bayerischen Präventivhaft gebe es Klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
"Auch die Gewerkschaft der Polizei weiß: Dieses Instrument ist rechtlich ganz gewaltig umstritten. Es laufen Klagen vor obersten Gerichten."
Viele Juristen finden, 30 bis 60 Tage Haft zur Prävention sind zu viel, meint Max Bauer. Zudem habe der Staat durchaus ausreichend Mittel, um gegen die Klimaaktivisten vorzugehen - eine Verschärfung der Gesetze brauche man nicht.
Vielmehr gehe es um "schuldangemessene Strafen im Einzelfall", sagt Max Bauer, zum Beispiel, wenn tatsächlich jemand durch die Klimaproteste zu Schaden kommt: "Und die Gerichte haben ja auch schon im Einzelfall Verurteilungen ausgesprochen."