Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht bisher keine Anhaltspunkte, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handelt. Trotzdem will Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg prüfen, ob ein Verdacht bestehen könnte.
Das Leben und der Alltag der Menschen in Berlin seien durch die Klimaaktivisten erheblich beeinträchtigt, mitunter auch gefährdet – so sagte es die parteilose Senatorin und frühere Vize-Präsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz der Presseagentur dpa.
"Die Justizsenatorin hat der dpa gesagt, das Leben und der Alltag der Menschen in Berlin sei durch die Aktivitäten der Klimademonstranten erheblich beeinträchtigt, mitunter auch gefährdet."
Daher wolle Badenberg alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Und dazu gehört für sie eben auch die Frage, ob es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt, so unsere Hauptstadtkorrespondentin Gudula Geuther.
Höchstrafe bis zu fünf Jahren Haft
Sollte die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung eingestuft werden, dann drohen den Aktivistinnen und Aktivisten bis zu fünf Jahren Gefängnis oder hohe Geldstrafen. Dafür müsste jedoch juristisch nachgewiesen werden, dass der Sinn, Zweck und die Tätigkeit dieser Vereinigung die Begehung von Straftaten ist – auch wenn noch keine Tat begangen wurde. Juristisch liege die Latte dafür sehr hoch, so Gudula.
Bestrafen möchte das Gesetz die besondere Gefährlichkeit, wenn Strukturen mit größerer Schlagkraft geschaffen werden, um Straftaten zu begehen – beispielsweise wie bei der Mafia oder Drogenringen.
Dass die Letzte Generation nun entsprechend eingestuft wird, hält unsere Korrespondentin für eher unwahrscheinlich. Und sollte es doch so kommen, drohten zwar Gefängnisstrafen, jedoch als Höchstrafe, die in diesem Fall eher nicht vorstellbar sei.
"Was da bestraft wird, ist die besondere Gefährlichkeit, die dadurch entsteht, dass man so eine Struktur schafft, aus der heraus man eine größere Schlagkraft hat, um Straftaten zu begehen."
Grundsätzlich gilt: Bei kriminellen Vereinigungen werden vom Gesetz her auch Unterstützende zur Verantwortung gezogen. Dabei reicht es, "dass man die Vereinigung als solche mitträgt und unterstützt. Das kann dann auch für so ein bisschen an der Seitenlinie stehende Unterstützer Folgen haben", sagt Gudula.