Man hält einfach schnell mal ein schickes Handy in die Kamera, zieht coole neue Kopfhörer an oder erzählt ein bisschen was über seine neue Sneaker. Die Landesmedienanstalten haben davon genug - und haben jetzt einen Leitfaden für Youtuber herausgegeben.
Für viele Youtuber ist es der große Traum, von ihren Videos leben zu können. Um alleine mit den Werbe-Einnahmen, die über Youtube reinkommen, genug zu verdienen, braucht man allerdings ganz schön viele Abonnenten und Klicks. Einfacher geht das Geldverdienen, wenn man Werbung in seinen Videos platziert: Product Placement. Wenn die nicht ordentlich gekennzeichnet ist, kann das aber Schleichwerbung sein. Und die ist verboten.
"Auf Schmink-Tutorials werden Lippenstifte gefeiert, Spiele werden über den grünen Klee gelobt, oder die ganzen Technik-Videos: Unboxing, How-Tows und so weiter."
Wer als Youtuber eine gewisse Zahl von Abonnenten erreicht hat, wird schnell interessant für die Werbeindustrie. Die will nämlich genau an die Zielgruppe ran, die die Youtuber bedienen. Deswegen schreiben die Werbeleute die erfolgreichen Youtuber gezielt an.
Kennzeichnungspflicht
Kein Problem ist es, wenn man sich etwas neu gekauft hat und dann positiv in einem Video darüber berichtet. Wenn man das Produkt vom Hersteller geschenkt bekommen hat, muss man das aber ins Video reinschreiben - oder zumindest irgendwo das Wort "Werbung" oder "Dauerwerbesendung" einblenden. Das gilt auch immer, wenn man Geld dafür bekommt, um über etwas positiv zu reden. Allerdings nur dann, wenn die Produkte im Fokus des Videos stehen.
"Wenn man jetzt Schuhe geschenkt bekommt und die nur kurz im Video erwähnt, muss man nicht 'Werbung' dran schreiben. Die geschenkten Produkte dürfen aber nicht teurer als 1000 Euro sein."
Wenn man bewusst Schleichwerbung macht, können die Landesmedienanstalten Busgelder verhängen. Und das passiert auch. 2014 hat die Landesmedienanstalt in NRW zum Beispiel Videos von Y-Titty untersucht, weil sie da positiv über ein Handy geredet haben, ohne dass das als Werbung gekennzeichnet war.
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