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Die Rechtsmedizin klärt nicht nur Verbrechen auf, sie sammelt auch wichtige Informationen zu Krankheiten, deren Vorbeugung und Behandlung. In seinem Vortrag erklärt der Rechtsmediziner Marcel A. Verhoff, wie Leichenschau und Obduktion Leben retten können.

Bevor irgendjemand in Deutschland bestattet wird, muss er oder sie untersucht werden: War die Todesursache natürlich? Wenn es da Zweifel gibt, dann muss es eine Obduktion geben. So weit, so bekannt aus Krimis und Thrillern.

Rechtsmedizin erforscht Krankheiten

Leichenschau und Obduktion sind aber nicht nur wegen der Verbrechensaufklärung sinnvoll. Sie können lebensrettend sein, sagt der Rechtsmediziner Marcel A. Verhoff in seinem Vortrag. Anhand konkreter Beispiele erklärt er, wie seine Zunft Wissen gewinnt, das zum Erhalt unserer Gesundheit und zur besseren Behandlung von Krankheiten beiträgt.

"Die Leichenschau ist eine wichtige Aufgabe. Die sorgfältige Durchführung ist die wichtige Voraussetzung für das Erkennen von Gefahren für weitere Menschen."
Marcel A. Verhoff, Rechtsmediziner

Zum Beispiel konnte er mit seiner Arbeit in der Vergangenheit dazu beitragen, dass bestimmte Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt wurden, was zu deren Vorbeugung aber auch zur finanziellen Unterstützung der bereits Betroffenen beiträgt.

Heute ist er zum Beispiel mit Kolleginnen und Kollegen den Ursachen des plötzlichen Herztods und des plötzlichen Kindstods auf der Spur. Deren Ursachen sind noch immer nicht ganz geklärt.

Schon jetzt aber ist durch die Forschung an Verstorbenen und auch deren lebenden Angehörigen zumindest klarer, wo Risikofaktoren liegen, sodass dadurch schon Leben gerettet werden konnten, so der Rechtsmediziner.

"Bei Covid-19 hat man erst und nur durch die Obduktion das Ausmaß der Schäden festgestellt. In dem Moment wusste man: Wir haben bisher etwas gar nicht bedacht bei der Behandlung der Covid-Patienten! Und schon wurde die Überlebensrate besser mit einem Schlag."
Marcel A. Verhoff, Rechtsmediziner

Marcel A. Verhoff hat seit 2013 die Professur für Rechtsmedizin an der Goethe-Universität Frankfurt am Main inne, zugleich ist er Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum.

Wissenschaftlich befasst er sich mit der Täteridentifizierung durch forensische DNA-Analysen, der Bestimmung von Leichenliegezeiten und der Begutachtung knöcherner Strukturen.

Seinen Vortrag mit dem Titel "Mortui vivos docent – Wie Leichenschau und Obduktion Leben retten" hat er am 6. Oktober 2020 im Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart auf Einladung der Daimler und Benz Stiftung gehalten.

Shownotes
Rechtsmedizin
Leichenschau und Obduktion: Wie Tote Leben retten können
vom 02. März 2023
Moderation: 
Katrin Ohlendorf
Vortragender: 
Marcel A. Verhoff, Rechtsmediziner, Goethe-Universität und Universitätsklinikum Frankfurt am Main
Quellen aus der Folge: