Am 10. November 2000 hat der Bundestag beschlossen, dass homosexuelle Paare ihre Lebenspartnerschaft eintragen lassen können. Eine Eheschließung war allerdings erst 16 Jahre später, ab dem 1. Oktober 2017 möglich. Reinhard Lüschow und sein Partner gehörten zu den ersten, die die neuen Möglichkeiten nutzten.
Vor 20 Jahren wurde im Bundestag mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) verabschiedet. Die "eingetragene Lebenspartnerschaft" für homosexuelle Paare wurde in vielen Rechtsbereichen einer Ehe zwischen Mann und Frau gleichgestellt.
1. August 2001: Standesamt
Knapp neun Monate später, ab August 2021, waren die Zeremonien dann möglich: Reinhard Lüschow und sein Partner Heinz Friedrich Haare waren am 1. August 2001 im Standesamt von Hannover das erste Paar in Deutschland, das als eingetragene Lebenspartnerschaft den Bund fürs Leben schloss.
"Das erste Paar zu sein, war mir vollkommen egal. Aber ich wollte gleich den ersten Tag. Wir haben so lange gewartet, ich wollte keinen Tag länger warten."
Eigentlich wollten die beiden gar nicht das erste Paar sein, erzählt uns Reinhard Lüschow. Sich am ersten, möglichen Tag eintragen lassen schon, aber nicht als allererstes. Ihr Termin war um 9 Uhr morgens angesetzt. Weil aber der damalige Oberbürgermeister Hannovers dabei sein wollte, wurde die Zeremonie auf 08:20 Uhr vorgezogen – damit waren die beiden dann deutschlandweit die ersten. Es gab sogar eine Pressemitteilung.
Er und sein Partner seien bereits 13 Jahre zusammen gewesen, als sie ihre Lebenspartnerschaft begründet haben. Der Alltag der beiden habe sich danach eigentlich kaum verändert, sagt Reinhard Lüschow. Rechtlich habe sich aber schon einiges getan: Gemeinsame Steuererklärungen seien zum Beispiel möglich gewesen, und auch bei seiner Besoldung sei die eingetragene Lebenspartnerschaft berücksichtigt worden.
"Wir hatten da dann schon die Gleichstellung mit heterosexuellen Ehepaaren. Wenn wir nur so in wilder Ehe zusammengelebt hätten, das wäre schon ein Unterschied gewesen."
Offiziell "geheiratet" haben die beiden dann erst 16 Jahre später, am 1. Oktober 2017. Das Recht auf Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare trat in Deutschland genau an diesem Tag in Kraft. Die Ehe von Reinhard und Heinz galt ab diesem Zeitpunkt rückwirkend zum 01.08.2001.
Offizielle Hochzeit erst 2017
Ein wirklicher Vorteil habe sich für die beiden durch die offizielle "Ehe" eigentlich nicht mehr ergeben, sagt Reinhard Lüschow. Emotional sei es jedoch wichtig gewesen: "Ehepaar" klingt einfach anders als "eingetragene Lebenspartner".
"Mein Mann war damals schon sehr krank. Er sagte: Ich möchte als dein Ehemann sterben, nicht als dein eingetragener Lebenspartner."
Trotzdem: Die eingetragene Lebenspartnerschaft – die heute nicht mehr möglich ist – hatte im Vergleich zur Zivilehe zwar die gleichen Pflichten, jedoch weniger Rechte.
Ob man heiraten möchte, müsse jeder selbst entscheiden, sagt Reinhard Lüschow. Ihm ist es aber wichtig, diese Diskussion aktiv mitgestalten – und eben selbst entscheiden zu können, ob man heiraten möchte oder nicht.