Woher kommt das Fleisch im Parmaschinken? Nicht unbedingt aus Parma. Nur beim Allgäuer Bergkäse könnt ihr sicher sein, dass wirklich alles aus dem Allgäu kommt. Die Bezeichnung der Herkunft von Lebensmitteln ist eine sehr komplizierte Sache. Unser Reporter Martin Schütz hat sich schlaugemacht.
Das Problem beginnt schon bei der Bezeichnung "regional", "Heimat" oder "Nähe". Diese Begriffe sind nicht klar definiert. Der Verbraucher versteht darunter eine bestimmte Nähe zum Supermarkt, aber der Handel versteht vielleicht etwas ganz anderes darunter.
Täuschung der Kunden ist nicht erlaubt
Klar ist, Kunden dürfen nicht in die Irre geführt werden. Aber wenn Bezeichnungen nicht klar definiert sind, dann ist es schwierig, Herstellern nachzuweisen, dass sie den Kunden vorsätzlich etwas vormachen.
Auch die Gerichte stellt das vor Probleme. Häufig müssen sie im Einzelfall entscheiden, ob die Bezeichnung als regionales Lebensmittel korrekt ist oder doch eher die Verbraucher täuscht. Vor einigen Jahren verbot ein Gericht den Hinweis "Frisch aus der Region" für einen Speisequark, der in Stuttgart und Konstanz verkauft wurde. Das Problem war: Der Quark kam aus dem Saarland.
Herkunftsangaben bei Lebensmitteln
Zum Glück gibt es die Europäische Union. Nach EU-Recht lassen sich Herkunftsangaben und auch garantiert traditionelle Spezialitäten schützen. Für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse gibt es zwei Siegel:
- geschützte Ursprungsbezeichnung
- geschützte geografische Angabe.
Das blau-gelbe Siegel steht für "geschützte geografische Angabe". Ihr findet es zum Beispiel auf Düsseldorfer Senf oder Parmaschinken. Beim Parmaschinken etwa bedeutet das aber nicht automatisch, dass das Fleisch aus Parma kommt. Das kann auch aus Polen oder Dänemark sein. Entscheidend ist, dass das Fleisch in Parma verarbeitet wurde. Mehr besagt das Siegel nicht.
"Hier geht es um bestimmte Fertigungsmethoden", sagt Verbraucheranwalt Benjamin Stillner. Deshalb muss der Parmaschinken eben in Parma produziert werden, aber wo das Fleisch herkommt, ist nicht entscheidend. Stillner sieht das zwar kritisch, aber hier gehe es eher um Markenrechte und es gebe eine gesetzliche Grundlage.
"Ich halte das in der Tat für problematisch, aber das ist eine gesetzliche Grundlage im Markenrecht."
Das zweite EU-Siegel ist viel strenger. Das Siegel für "Geschützte Ursprungsbezeichnung" garantiert, dass alle Produktionsschritte in einem bestimmten Gebiet erfolgt sind. Das heißt, nicht nur die Verarbeitung. Allgäuer Bergkäse zum Beispiel trägt die Kennzeichnung. Das bedeutet, nur Milch aus dem Allgäu darf genutzt werden. Außerdem wird der Käse so hergestellt, wie es die Allgäuer Tradition vorsieht.
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