Eigentlich sollte längst Schluss sein mit dem Schreddern von männlichen Küken. Tatsächlich ist die Zahl getöteter Küken im vergangenen Jahr sogar gestiegen.
Mehr als 45 Millionen männliche Küken sind in Deutschland im vergangenen Jahr getötet worden. Das geht aus einer kleinen Anfrage der Grünen ans Landwirtschaftsministerium hervor. Das sind rund 1,6 Millionen mehr als im Jahr davor.
Viele leere Versprechungen
Schon oft haben Politiker versprochen, das Töten frisch geschlüpfter Küken beenden zu wollen. Passiert ist bisher wenig. Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht aber, dass im Herbst 2019 nun endlich Schluss sein soll.
Männliche Küken werden getötet, weil sie keine Eier legen und als Masthähnchen zu wenig Fleisch produzieren. Deshalb lohnt sich eine Aufzucht nicht. In Deutschland werden die Küken dann entweder geschreddert oder vergast.
Technik noch nicht ausgereift
Das Problem: Die Politik will das Schreddern nicht gesetzlich verbieten. Sie setzt stattdessen darauf, dass moderne Technik das Problem löst.
Mit bestimmten Verfahren könnte schon weit vor dem Schlüpfen festgestellt werden, welches Geschlecht das Küken hat. Die männlichen Eier könnten dann aussortiert werden. Seit 2008 hat das Landwirtschaftsministerium rund fünf Millionen Euro in die Entwicklung solcher Verfahren gesteckt. "Es wird auch geforscht, aber die Technik, die es gibt, die ist noch nicht ausgereift", sagt unsere Hauptstadt-Korrespondentin Katharina Hamberger. "Und das, obwohl man schon seit Jahren dran ist."
Nur geringe Auswirkungen auf den Preis
Ob - wie im Koalitionsvertrag versprochen - also wirklich bald Schluss ist mit dem Kükenschreddern, liegt vor allem daran, ob die Technik bis dahin in Deutschland marktreif ist. Größere Auswirkungen auf die Verbraucher dürfte ein Ende des Kükenschredderns nicht haben, sagt Katharina Hamberger.
"Wir müssen nicht damit rechnen, dass wir drei Euro mehr pro Packung Eier zahlen müssen. Da geht es eher um zwei Cent pro Ei."
Vor zwei Jahren entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster übrigens, dass das Kükenschreddern nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Das Gesetz erlaubt das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliegt. Die Richter urteilten damals, dass es für die Brütereien ein zu großer Aufwand sei, die männlichen Küken selbst aufzuziehen.
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