Amy Zayed ist blind. Und sie weiß aus eigener Erfahrung, dass Menschen mit Behinderung nicht immer problemlos bei Konzerten reingewunken werden.
Vor einigen Jahren hat Amy bei einem Gorillaz-Konzert in Berlin folgende Situation erlebt: Weil ihre Begleitung ausgefallen ist, sie aber trotzdem unbedingt zu dem Konzert gehen wollte, ist sie alleine hingegangen. Weil die Veranstalterin sie gekannt hat, ließ sie sie in die Konzerthalle. "Aber irgendeiner von der Security hat das wohl nicht mitbekommen. Er hat gesagt: Ich solle sofort raus, weil ich keine Begleitung habe." Trotz ihrer Erklärungen hatte er darauf bestanden, dass sie wieder hinausgeht.
Amy flüchtete ins Damenklo. Doch der Security-Mann hämmerte gegen die Tür, sie solle sofort rauskommen. Später schaffte sie es doch, sich heimlich bis in die dritte Reihe durchzuschummeln und das Konzert mitzuerleben.
"Einmal hatte ich den Fall, dass der Ordner gleich gefragt hat, ob ich alleine bin. Er hat auch direkt gesagt, alleine kommst du nicht rein."
Amy ist kein Einzelfall. Auch andere Menschen mit Behinderung haben Ähnliches erlebt. Zum Beispiel Nanette Peithmann aus Düsseldorf: Sie geht gerne auf Konzerte, aber als Rollstuhlfahrerin bekommt sie ohne Begleitperson keinen Einlass. Nanette schlägt vor, dass jede Rollstuhlfahrerin oder -fahrer selbst entscheidet, ob sie oder er bereit ist, das Risiko zu tragen - wie jeder Fußgänger.
Vorschriften für Veranstalter
Die Vorschrift für eine Begleitung soll beispielsweise im Fall eines Brandes sicherstellen, dass die Person mit Behinderung rechtzeitig evakuiert wird. Der Veranstalter trägt in jedem Falle die Verantwortung und muss dafür Sorge tragen, dass alle Besucher im Notfall über Notausgänge gerettet werden können.
"Einerseits wollen wir jedem, der ein Ticket erworben hat auch den Konzertbesuch ermöglichen, andererseits steht natürlich gerade nach der Love-Parade und nach den Attentaten die Sicherheit an oberster Stelle."
Christine Blum von Concert Team NRW kennt die Probleme der Konzertbesucher mit Behinderung. In der Regel versucht sie für jeden Einzelnen eine Lösung zu finden. Aber manchmal sprechen die Vorschriften gegen die Teilnahme von Personen mit bestimmten Behinderungen.
"Es geht überhaupt nicht, dass ein Konzertveranstalter allein aufgrund einer Behinderung entscheidet, ob jemand in ein Konzert darf oder nicht."
Doch jeder Veranstaltungsort ist anders: Gibt es viele Treppen? Wie eng ist der Raum? Deswegen rät Amy, dass Menschen mit Behinderung sich bei Großveranstaltungen vorher informieren sollten, ob es eventuell einen Rollstuhlplatz gibt und sich überlegen, ob sie als Blinde oder als Rollstuhlfahrer eine Begleitung brauchen oder nicht.