"Hakuna Matata" ist Swahili und bedeutet "keine Sorgen". Der Disney-Konzern hat die Phrase in den USA nun schützen lassen. Kenianische Aktivisten ärgert das. Das südafrikanische Nachrichtenportal Eyewitness News schreibt, dass die Aktivisten Disney beschuldigen, ihre Kultur zu stehlen. Unsere Reporterin Ilka Knigge hat den Fall für uns recherchiert.
Im Jahr 1994 kam der erste König-der-Löwen-Film in die Kinos und noch im selben Jahr hat sich der Disney-Konzern Hakuna Matata in den USA sichern lassen – als Marke für Merchandise-Artikel. Rechtlich ist es also tatsächlich möglich, sich ein Sprichwort oder eine Phrase zu sichern – ein Unternehmen muss nur genau festlegen, für welchen Zweck dieser Spruch als Marke genutzt wird. Stephan Dirks, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, erklärt, was das bedeutet: "Der Markenrechtsinhaber kann allen anderen verbieten, dieses Zeichen als Produktkennzeichnung zu verwenden." Und Disney hat sich bei Hakuna Matata auf Merchandise-Artikel beschränkt.
Ein Restaurant mit dem Namen Hakuna Matata hat kein Problem
Wenn jetzt also ein Kenianer ein Restaurant in New York betreibt, das "Hakuna Matata" heißt, dann kann Disney dagegen nichts unternehmen, weil das Restaurant Essen verkauft. Bei T-Shirts, die mit dem Spruch bedruckt sind, sieht das Ganze schon wieder anders aus. Wenn wir uns privat ein Shirt mit dem Spruch bedrucken, dann ist das in Ordnung, weil wir kein Geld damit verdienen. Sobald aber ein anderes Unternehmen auf die Idee kommt, ein Shirt mit diesem Spruch auf den Markt zu bringen, dann müsste dieses Unternehmen an Disney zahlen.
"Du könntest übrigens auch mit einem Hakuna-Matata-Shirt rumrennen, das du selbst bedruckt hast. Solange du nicht versuchst, damit Geld zu verdienen, ist das total okay."
In Europa hat Disney sich das Recht an der Marke übrigens nicht gesichert. Falls sie das jetzt noch versuchen würden, wäre es zu spät. Seit 2011 hat sich die Hakuna Matata Handelsgesellschaft aus Sinzing die Markenrechte gesichert. Und zwar für verschiedene Produktklassen wie Unterhosen, Pantoffeln oder Brausepulver.
Wer sich die Rechte an einer Marke sichern möchte, muss bestimmte Bedingungen erfüllen, sagt Stephan Dirks: "Es ist nicht möglich, einen Begriff sozusagen schlecht hin zu schützen, sondern Sie müssen definieren, welche Produkte und Dienstleistungen Sie unter der Marke anbieten möchten und Sie müssen die Marke dann sogar dafür nutzen." Einfach eine Marke anmelden, in der Hoffnung, dass sich irgendwann jemand für den Namen interessiert und bereit ist, Geld dafür auszugeben – das ist nicht erlaubt.
"Es ist nicht möglich zu sagen: Ich melde einfach eine Marke an, damit andere die nicht nutzen können."
Wenn nach fünf Jahren keine Produkte unter einem gesicherten Markennamen herausgebracht werden, besteht die Möglichkeit, dass die Marke einfach gelöscht wird. Sollte sich herausstellen, dass die Marke nur gesichert worden ist, damit andere sie nicht nutzen können, kann dies zur Folge haben, dass der oder die Verantwortliche die Kosten für das Löschverfahren der Marke tragen muss.
Das einzige Schlupfloch: Das Nutzen einer Marke muss nicht unbedingt heißen, dass die Markenbesitzerin selbst Produkte auf den Markt bringen muss, sondern sie kann den Markennamen auch vermieten. Wer das alles auf sich nehmen will, kann also unter Umständen einen Glücksgriff landen und mit einer gesicherten Marke Geld verdienen – auch ohne Produkte.
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