Wohngeld, Energiekosten und Steueroptionen: Was sich im neuen Jahr für Menschen in Ausbildung und Selbstständige ändert. Ein kleiner Überblick.
Bisher waren in Deutschland rund 600.000 Menschen wohngeldberechtigt. Ab dem 1. Januar 2023 soll diese Zahl deutlich angehoben werden. Rund zwei Millionen Menschen sollen dann die Möglichkeit erhalten, diese Hilfe zu beantragen.
Mehr Menschen erhalten Wohngeldanspruch
Dieser Anspruch ist an das Einkommen gekoppelt. Die Einkommensgrenze wird angehoben. Das heißt, der Betrag, den eine Person monatlich maximal verdienen darf, wird erhöht.
Es wird allerdings kein einheitlicher Betrag festgelegt. Stattdessen wird berechnet, ob das, was eine Person verdient ausreicht, um die eigene Wohnung zu finanzieren. Somit haben Menschen in Städten wie München oder Hamburg, in denen die Mieten grundsätzlich relativ hoch ausfallen, eine größere Chance auf Unterstützung als Menschen, die in einer Kleinstadt mit niedrigeren Mieten leben.
"Die Verbraucherzentrale rät, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen, weil das Geld erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt werden kann."
Den Antrag für das Wohngeld sollten Berechtigte so schnell wie möglich stellen, empfehlen die Verbraucherzentralen. Denn die Unterstützung wird erst ab dem Datum der Antragstellung geleistet, falls ein Anspruch besteht.
Anträge werden bei der Wohngeldstelle der Kommune gestellt. Die Empfehlung laute, die Unterlagen persönlich einzureichen, da auf diese Weise sofort festgestellt werden kann, ob noch Dokumente fehlen, sagt Verena von Keitz.
Um herauszufinden, ob ein Anspruch auf Unterstützung besteht, können Mieter*innen beispielsweise den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nutzen.
Einmalzahlung für Wohngeld-Empfänger
Für Menschen, die bereits Wohngeld beziehen, und für Studierende und Auszubildende, die Bafög oder eine andere Art von Ausbildungsförderung erhalten, wird es eine Einmalzahlung in Höhe von 345 Euro geben. Diese Hilfe muss nicht gesondert beantragt werden. Allerdings wird die Einmalzahlung voraussichtlich erst in den Monaten Januar oder Februar des kommenden Jahres, also 2023, ausgezahlt, wie die Zeitung Die Zeit schreibt.
Für Studierende und Auszubildende gibt es außerdem im nächsten Jahr eine weitere Energiekostenpauschale von einmalig 200 Euro. Diese Hilfe muss bis zum Fristende am 30. September 2023 beantragt werden. Für diese Anträge werden zurzeit entsprechende digitale Plattformen entwickelt.
Strom- und Gaspreisbremsen greifen
Die Strom- und Gaspreisbremsen sorgen dafür, dass Verbraucher*innen für 80 Prozent dessen, was sie im Vorjahr verbraucht haben, nicht mehr bezahlen müssen als 40 Cent pro Kilowattstunde Strom, 12 Cent pro Kilowattstunde Gas und 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme. Selbst dann nicht, wenn der Strom-, Gas- oder Fernwärmeversorger eigentlich mehr dafür fordere. Für alles, was wir darüber hinaus verbrauchen, gilt allerdings der teure Marktpreis.
"Damit ist das vielleicht auch ein Anreiz, insgesamt möglichst nicht mehr zu verbrauchen als diese 80 Prozent des Vorjahres."
Eine weitere Entlastung entsteht dadurch, dass für manche die Mietkosten etwas geringer werden könnten. Das hängt damit zusammen, dass Vermieter*innen an der Klimaabgabe für das Heizen beteiligt werden. Und zwar umso stärker, je schlechter das Haus gedämmt ist, in dem der Mietende wohnt.
Mehr Kindergeld und gestiegene Homeoffice-Pauschale
Familien erhalten ab dem 1. Januar 2023 mehr Kindergeld: Für jedes Kind werden 250 Euro ausgezahlt. Zuvor war das beim ersten und auch beim zweiten Kind weniger.
Alle diejenigen, die eine Steuererklärung machen, können in ein paar Bereichen mehr geltend machen. Wer viel im Homeoffice arbeitet, kann beispielsweise ab dem nächsten Jahr insgesamt 210 Tage mit je sechs Euro angeben, bisher waren es fünf Euro für maximal 120 Tage.