© IMAGO / Pond5 Images
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Gerichtsurteil | 23. Oktober 2024

Überwachungssoftware bei Online-Prüfungen ist zulässig

Während der Coronapandemie setzte die Universität Erfurt eine Software zur Gesichtserkennung ein, um Studierende bei Online-Klausuren zu beaufsichtigen. Eine Studentin klagte dagegen. Unterstützt wurde sie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Klage wurde jetzt abgewiesen.

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Gerichtsurteil
Überwachungssoftware bei Online-Prüfungen ist zulässig
vom 23. Oktober 2024