Wer ganz sicher keine Kinder will, kann sich sterilisieren lassen. Ein Arzt erklärt, warum es nicht ganz so einfach ist – besonders für jüngere Frauen nicht.
Kinder zur Welt bringen? Kinder zeugen? Kann ich? Will ich? Diese Fragen stellt sich früher oder später fast jede Frau und fast jeder Mann. Wer das ganz sicher nicht will, kann sich sterilisieren lassen. Bei Frauen werden die Eileiter durchtrennt, bei Männern die Samenleiter.
Der Gynäkologe Christian Albring sagt, dass Sterilisation eine Ermessensleistung der Ärztinnen und Ärzte sei. Das bedeutet, dass der Eingriff nicht lebensnotwendig ist und auch keine Krankheit verhindert. Deswegen können sich Menschen, die jünger sind als 30 nicht ohne Weiteres sterilisieren lassen.
Erkrankungen als Sterilisationsgrund
Christian Albring ist Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. Er sagt, Gynäkologinnen und Gynäkologen würden sich hingegen dann um eine Sterilisation bemühen, wenn sie medizinisch geboten sei. Das könnte beispielsweise bei bestimmten Augenleiden, Herzleiden oder anderen Vorerkrankungen der Fall sein, die eine Schwangerschaft sehr risikoreich machen würde.
"Im Falle, dass aber eine Frau, durch eine Schwangerschaft in eine bedrohliche Lage käme, dann ist eine Sterilisation wieder möglich."
Christian Albring erinnert daran, dass heutzutage die meisten Frauen im Alter von 30 bis 31 Jahren ihr erstes Kind zur Welt bringen. Frauenärzte empfählen meistens die Sterilisation des Mannes, sagt Christian Albring. Bei Männern sei der Eingriff einfacher, kostengünstiger und in der Regel auch umkehrbar. Bei Frauen ist er das nicht, auch deswegen würden Gynäkologen jüngeren Frauen in der Regel von einer Sterilisation abraten.
"Die meisten Frauenärzte haben schon Situationen erlebt, wo Frauen eine solche endgültige Maßnahme bereut haben."
Sterilisation war bis zum Jahr 2004 eine Kassenleistung. Die Kosten wurden von der gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Heute ist das nur noch der Fall, wenn die Sterilisation aus medizinischen Gründen geboten ist. Denn das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs ist um einen Passus ergänzt worden. Demnach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
"Wenn man diese Kriterien auch auf die Sterilisation anwendet, dann ist die eine Operation, die nicht unter diese Kriterien fällt."
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