Jugendschutz und Pornos im Netz passen nicht wirklich zusammen. Die Medienaufsicht will daher, dass Provider wie die Telekom Netzsperren einrichten und hat ein Verfahren eingeleitet. Die Wirksamkeit solcher Sperren ist aber fraglich.
Frei zugängliche Pornoseiten im Internet sind mit der Pflicht des Gesetzgebers zum Jugendschutz nicht vereinbar. Seit langem wird über Möglichkeiten gestritten, wie verhindert werden kann, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu pornographischen Angeboten im Netz haben.
Für ausgewählte reichweitenstarke Pornohomepages, im Gespräch sind Pornhub, Youporn und MyDirtyHobby, will die Medienanstalt NRW offenbar Netzsperren bei Providern durchsetzen.
"Wenn das tatsächlich umgesetzt wird, kann man die Domains mehrerer großer Porno-Portale in Deutschland nicht mehr über den Browser aufrufen. Zumindest wenn man keine Tricks anwendet."
Die Landesmedienanstalt begründet ihre Sperraufforderung mit dem vierten Paragraphen des Jugendmedienstaatsvertrags. Demnach sind pornografische Angebote nur dann rechtskonform, wenn der Anbietende sicherstellt, dass nur Erwachsene sie sehen können. Der wegklickbare Ich-bin-18-Dialog ist da sicher keine wirksame Sperre.
Verifikationssysteme, die einen Personalausweis prüfen, sind teuer. Sie verringern auch die Reichweite der Pornoangebote und damit die Werbeeinnahmen des Anbieters. Diese wollen entsprechende Verfahren deswegen nicht implementieren. Umgehungssicher sind sie außerdem auch nicht. Ein entsprechendes Vorhaben im Vereinigten Königreich gilt als gescheitert.
Netzneutralität als Gegenargument
In der Vergangenheit haben sich Netzbetreiber gegen die Sperrung einzelner Seiten gewehrt. Andreas Noll erinnert an die Sperrverfügung gegen das damals reichweitenstärktste Porno-Portal xhamster. Die Netzbetreiber führen als Argument die Netzneutralität an. Eigentlich sind Provider verpflichtet, Daten diskriminierungsfrei zu übermitteln. Mit Netzsperren gerate diese Netzneutralität in Gefahr.
Hinzu kommt, dass Portale, die ihren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands haben, mit der dortigen Rechtslage argumentieren. Andreas Noll weist darauf hin, dass die Betreiber im Fall von xhamster den Domainnamen geändert haben – und schon war die Seite wieder aus Deutschland erreichbar.
Ausweichen mit VPN
Vermutlich werden auch Pornhub und Co entsprechende Schritte gehen, vermutet unser Reporter: "Und selbst wenn keine Ausweichdomain geschaltet würde, könnte man die Sperre immer noch via VPN umgehen". Die Hürden würden also nur ein bisschen höher gesetzt.
Noch ist nicht entschieden, ob die geplanten Netzsperren auch kommen. Die Medienanstalt NRW wollte sich jedenfalls auf Nachfrage mehrere Medien bislang nicht weiter zu dem aktuellen Verfahren äußern.
Das pornographische Material, das über Messenger verbreitet, bliebe von solchen Netzsperren oder Altersverifikationsverfahren dennoch völlig unberührt.