Wer ungefragt fremde Musik in öffentlichen Videos benutzt, macht sich strafbar. So ging es auch vielen Menschen, die den Song "Jerusalema" für eine Dance-Challenge benutzt haben und danach verklagt wurden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte deshalb immer vorher abklären, unter welchen Bedingungen man die Musik nutzen darf.

Das Lied "Jerusalema" des südafrikanischen Musikers Master KG wurde während der Corona-Pandemie zum Hoffnungs-Hit und Soundtrack zahlreicher Dance-Challenges. Feuerwehren, Polizeistationen, Airlines und Krankenhäuser haben auf das Lied getanzt und damit ein bisschen Stimmung in die nicht enden wollende Pandemie-Zeit gebracht.

Doch für viele gab es danach ein böses Erwachen. Denn der Konzern Warner Music, der den Künstler Master KG unter Vertrag hat, hat viele Video-Macherinnen- und Macher mit bis zu vierstelligen Summen verklagt. Und das zu Recht, sagt Deutschlandfunk-Nova-Musikexperte Christian Moster. Wer kein Risiko eingehen möchte, sollte sich lieber bei lokalen Künstlerinnen und Künstlern umhören und sie um Erlaubnis bitten, ihre Musik nutzen zu dürfen.

Je größer der Musik-Konzern, desto größer das Risiko

Vermutlich wollte der Musikkonzern-Riese Warner Music ein Exempel statuieren, als er viele der Jerusalema-Dance-Challenge-Videos verklagte, sagt Christian Moster. Genug Öffentlichkeit war dafür definitiv da. Denn die Video-Macherinnen- und Macher haben nicht mehr falsch gemacht als alle anderen Menschen auch, die in den sozialen Netzwerken Videos mit fremder Musik posten.

Das war zwar nicht nett, aber rechtens, gibt Christian Moster zu. Die Rechtslage ist klar: Wer in seinen Videos fremde Musik benutzt, muss dafür eine sogenannte Synchronisationslizenz kaufen. Denn der Song war ja ursprünglich nicht für die vielen Videos gedacht, in denen er dann im Endeffekt aufgetaucht ist. Diese Lizenz kann vom Preis her sehr unterschiedlich ausfallen.

"Die Rechtslage ist da nämlich ganz klar: Sobald ein solches Tanzvideo öffentlich zugänglich ist, muss man eigentlich für die verwendete Musik Gebühren bezahlen."
Christian Moster, Deutschlandfunk-Nova-Musikexperte

Das große Problem bei dem Song "Jerusalema" war, dass das Lied und auch der Konzern selbst international sehr bekannt sind und vor allem viel Geld verdienen wollen, erklärt Christian Moster. Je unbekannter die Lieder und je kleiner der Musikverlag, desto größer sind die Chancen, nicht entdeckt und damit auch verklagt zu werden.

"Der Song 'Jerusalema' ist bei einem internationalen Konzern erschienen. Und der will natürlich vor allem Geld verdienen. Das heißt: Man hat sich bei der Jerusalema-Challenge so ein bisschen das Gucci unter den Liedern ausgesucht."
Christian Moster, Deutschlandfunk-Nova-Musikexperte

Unbekanntere Musikerinnen und Musiker fragen

Wer aber ganz auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte sich am besten bei lokalen Musikerinnen- oder Musikern, DJs oder Bands umhören. Denn viele davon sind meistens noch nicht bei einem Label unter Vertrag und veröffentlichen ihre Musik noch in Eigenregie.

"Du musst für deine persönliche Dance-Challenge nicht unbedingt Musik vom internationalen Konzern nehmen. Du kannst auch deinen örtlichen Singer-Songwriter fragen."
Christian Moster, Deutschlandfunk-Nova-Musikexperte

Sicherlich wollen auch diese Künstlerinnen und Künstler wissen, was mit ihrem Song passiert, doch der Soundtrack für eine Mut-Mach-Challenge in einer Pandemie zu werden, dagegen hätten vermutlich die wenigsten etwas.

Shownotes
Jerusalema-Dance-Challenge
So nutzten wir Musik in Videos ohne verklagt zu werden
vom 25. Februar 2021
Moderator: 
Paulus Müller
Gesprächspartner: 
Christian Moster, Deutschlandfunk Nova