Zuerst wurden im April 2017 Molkereiprodukte gekennzeichnet. Seit Sommer erfahren die Italienerinnen und Italiener jetzt auch beim Einkauf von Pasta, Reis und Tomatenkonserven, ob diese aus Italien stammen.
Essen hat in Italien traditionell einen hohen Stellenwert. Deshalb achten die italienischen Konsumenten besonders auf die Qualität. Wird ein Produkt in Italien hergestellt, ist das für sie sowieso schon eine Art Qualitätsgarantie. Deshalb war der Ärger groß, als herauskam, dass italienische Hersteller von Dosentomaten Tomaten aus China untergemischt hatten.
Der italienische Landwirtschaftsminister Maurizio Martina hat deshalb durchgesetzt, dass auf der Verpackung von Molkereiprodukten, Pasta, Reis und Tomatenkonserven das Herkunftsland der verarbeiteten Nahrungsmittel stehen muss. Die italienische Verbraucher und die Landwirte freut das Gesetz zur Lebensmittelkennzeichnung, das für zwei Jahre gelten soll.
"Auf so einer schönen Packung Spaghetti steht drauf, woher der Weizen kommt und wo er verarbeitet wurde."
Ein anderer Aufreger ist der Import von Hartweizen aus den USA und Kanada, der mit dem umstrittenen Pflanzenschutzmittel Glyphosat behandelt wurde, und in Italien zu Spaghetti weiter verarbeitet wird. Italienische Nudelhersteller argumentieren, dass die Pasta ohne den ausländischen Weizen nicht richtig "al dente" werde. Die italienischen Landwirte halten dagegen, der ausländische Weizen sei einfach nur billiger als der italienische und mache damit die Preise und die Qualität kaputt.
"Das regt die Leute auf. Es ist nun mal das Land der guten Küche. Die Leute achten hier aufs Essen."
Die großen italienischen Lebensmittelkonzerne sind mit dem Gesetz zur Lebensmittelkennzeichnung nicht einverstanden, weil sie jetzt angeben müssen, woher der Weizen stammt, der in ihren Nudeln steckt. Mit diesen Informationen könnten sich die Verbraucher jetzt gegen ihr Produkt entscheiden. Sie sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung, sagt Deutschlandfunk-Nova-Korrespondentin Kirstin Hausen.
Italienische Lebensmittelkennzeichnung als Präzedenzfall?
Deshalb haben die Lebensmittelkonzerne Beschwerde bei der EU-Kommission gegen das Gesetz eingereicht. Allerdings ist es nicht verboten, amerikanischen Weizen zu verwenden, sie müssen es nur auf die Packung schreiben. Für alle anderen EU-Länder ist deshalb spannend, wie die Kommission die Beschwerde behandelt. Wird es einen Präzedenzfall geben oder wird die Kommission Italien zwingen, das Gesetz zurückzunehmen?
In Deutschland ist Angabe, woher die verwendeten Nahrungsmittel stammen, freiwillig. So gibt es für Hersteller die Möglichkeit, in sogenannten regionalen Fenstern, zu kennzeichnen, aus welcher Region beispielsweise die Erdbeeren in der Marmelade stammen.