Jess Glynne sollte am 16. Juni beim Isle of Wight-Festival in Großbritannien auftreten. Doch sie hat wenige Minuten vor ihrem Auftritt abgesagt. Grund: eine Panik-Attacke. Der Veranstalter zweifelt daran und verhängt ein lebenslanges Auftrittsverbot. Aber was könnt ihr eigentlich machen, wenn eure Lieblingsband beim Festival ausfällt? Geld zurück gibt es nur, wenn richtig viel Programm ausfällt, so unsere Reporterin Anke van de Weyer.
Die britische Sängerin Jess Glynne hat ihren Auftritt beim Isle of Wight-Festival wenige Minuten vorher abgesagt. Das ist nicht zum ersten Mal passiert: 2015 hat die Sängerin wegen Stimmproblemen abgesagt.
Diesmal hat die Sängerin schon hinter der Bühne gestanden und wollte eigentlich loslegen. Danach hat sie ein längeres Statement in den sozialen Medien gepostet und sich bei ihren Fans entschuldigt. Die Absage sei das Beste für ihre körperliche und geistige Gesundheit.
Jess Glynne darf nie mehr beim Isle of Wight auftreten
Der Festival-Chef zeigt kein Verständnis dafür. Gegenüber der Boulevardzeitung The Mirror erklärt er, dass die Sängerin keine Rücksicht auf ihre Fans nähme, die ein Ticket gekauft hätten. "Wir werden sie nie mehr für Isle of Wight buchen." Er glaubt der Sängerin nicht. An besagtem Wochenende hat Jess Glynne als Support für das große Tour-Finale der Spice Girls gespielt. Jess Glynne soll mit den Spice Girls durchgefeiert und deshalb das Konzert abgesagt haben. Doch die Frage ist: Warum hat sie dann nicht einfach durchgeschlafen, sondern sich erst noch zum Konzert geschleppt?
Absage der Band: Welche Rechte habt ihr?
Für die Fans ist es in jedem Falle doof, wenn Bands bei einem Festival ausfallen – mehr oder weniger spontan. "Wenn einzelne Acts absagen, dann ist das einfach Pech", sagt unserer Reporterin Anke van de Weyer. Wenn es die eigene Lieblingsband ist, die absagt, ist das natürlich super ärgerlich. Aber mehr als euch zu ärgern, ist nicht drin.
Die Festivals schließen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, dass die Besucher Anspruch auf Erstattung haben, weil einzelne Bands ausfallen.
"Die Festivals schließen in ihren AGBs aus, dass man Ansprüche hat, falls einzelne Acts absagen."
Etwas anderes ist es, wenn komplette Festival-Tage abgesagt werden. Dann habt ihr laut Verbraucherzentrale mindestens Anspruch auf einen Teil des Ticketpreises. Denn ihr habt mit dem Veranstalter durch den Ticket-Kauf einen Vertrag abgeschlossen. Kann der Veranstalter den Vertrag nicht erfüllen, habt ihr Anspruch auf Erstattung.
Wie viel Geld ihr zurückbekommt, hängt (wie so oft) vom Einzelfall ab. Ein Beispiel: 2015 wurde beim Juicy Beats Festival in Dortmund wegen Unwetterwarnung der zweite Festival-Tag abgesagt. Damals gab es für das Publikum eine Erstattung, aber ausschließlich für die Festivaltickets. Die Kosten für An- und Abfahrt oder vielleicht für Hotelbuchungen wurden nicht übernommen. Denn bei Unwetter trifft den Veranstalter keine Schuld.