3000 Kliniken gibt es in Indien, in denen Leihmütter Kindern zur Welt bringen. Nun soll die kommerzielle Leihmutterschaft abgeschafft werden. Ein Gesetz ist in Vorbereitung - und Feministinnen kritisieren es.
Lange konnten westliche Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ihre Embryos von Leihmüttern in Indien austragen lassen. Deshalb galt Indien als Babyfabrik der Welt. Rund 3000 Kliniken boten ihre Dienste an. Aber damit soll bald Schluss sein: Schon vergangen Sommer wurde ein Verbot der Leihmutterschaft angekündigt, und dann hat das indische Kabinett beschlossen, dass kommerzielle Leihmutterschaft verboten werden soll. Jetzt muss das Gesetz nur noch vom indischen Parlament beschlossen werden.
Nach dem neuen Gesetzesentwurf ist Leihmutterschaft künftig nur noch in sehr seltenen Fällen erlaubt. Es gehe um altruistische Fälle wie diesen, erklärt unser Korrespondent Jürgen Webermann: Paare, die über Jahre versucht hätten, ein Kind zu bekommen und dabei erfolglos blieben. Die Genese des vergeblichen Kinderwunsches müsse von den Paaren dann auch künftig nachgewiesen werden. In so einem Fall könne eine Leihmutter ein Kind für dieses Paar zur Welt bringen. Allerdings ohne dafür eine Bezahlung zu erhalten, erlaubt seien nur Geschenke.
Wer von dem neuen Gesetz betroffen ist
Betroffen von dem neuen Gesetz sind kinderlose ausländische aber auch indische Paare, die Leihmütter und die durchführenden Kliniken.
- Für ausländische Paare mit unerfülltem Kinderwunsch gibt es keine Optionen mehr, wenn das neue Gesetz in Kraft getreten ist. Wer künftig eine Leihmutterschaft in Indien in Anspruch nehmen möchte, kann dies also nur noch auf illegalem Wege tun.
- Für die Frauen, die sich als Leihmütter zur Verfügung stellen möchten, gibt es mit dem neuen Gesetz ebenfalls keine legale Möglichkeit mehr, dies zu tun. Auch dann nicht, wenn sich die Frau außerhalb Indiens aufhält.
- Den durchführenden Kliniken wird mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes die Grundlage für ihr Geschäftsmodell entzogen.
Jürgen Webermann glaubt, dass die Kliniken sich nicht an das Verbot halten werden. Denkbar sei beispielsweise, dass die Leihmütter die Kinder eben nicht in Indien, sondern in Nachbarländern wie Nepal zur Welt bringen würden. Sollte es solche Entwicklungen geben, wäre den indischen Frauen mit diesem Gesetz also nicht geholfen.
"Die Kliniken werden nach Wegen suchen, um das Gesetz zu umgehen. Und sie werden auch welche finden."
Die Frauen, die sich in Indien als Leihmütter zur Verfügung stellen, tun dies vor allem aus einer ökonomischen Notlage heraus. Sie sind abhängig von dieser Einnahmequelle. Mit dem Schutz, der durch das neue Gesetz für die Frauen erreicht werden soll, bricht auf der anderen Seite ihre Einnahmeoption weg. Und das führe nicht unbedingt zu einer Verbesserung ihrer Situation, so Webermann.
Kritik an der Abschaffung der Leihmütterschaft
Aus diesem Grunde sehen indische Feministinnen in dem nun angestrebten Verbot der Leihmutterschaft auch keinen erfolgversprechenden Weg. Viele Leihmütter sagen, dass sie die Entscheidung, ein Kind auszutragen, freiwillig träfen. Auf diese Weise hätten sie eine Option, überhaupt Geld zu verdienen.
Aus Sicht der Frauenrechtlerinnen sei eine Regulierung der vorhandenen Umstände auch eine bessere Lösung gewesen. Regulierung bezieht sich dabei auf Aufklärungsarbeit für die Leihmütter im Vorfeld oder eine Vereinheitlichung der sehr weit auseinander liegenden Vergütungen der Frauen.