Ein deutscher Hotelier klagt gegen Booking.com. Die Kriterien für das Hotel-Ranking auf der Plattform seien nicht nachvollziehbar. In Deutschland fühlt sich die Justiz nicht zuständig, denn die Buchungs-Plattform hat ihren Sitz in den Niederlanden. Deshalb ist der Europäische Gerichtshof gefragt.
Bei der Klage eines deutschen Hoteliers geht es nicht um einzelne Buchungen, sondern um das Geschäftsmodell von Booking.com. Auf der Plattformen werden Zimmer und Appartements von rund 6000 Partnern vermittelt. Dazu gehören vor allem Hotels und auch Pensionen. Sie müssen an Booking.com für die Vermittlung eine Provision zahlen.
Booking.com: Hotels kritisieren intransparentes Ranking
Die Provision zahlen die Partner, nicht die Reisenden. Sucht ihr auf Booking.com nach einer günstigen Urlaubsunterkunft, dann wird euch eine Liste mit Angeboten gemacht. Die Treffer können auch nach Preisen gelistet werden. Die Frage ist, wie das Ranking zustande kommt.
"Manche Hotels blicken da nicht mehr durch", sagt Nicolas Lieven, freier Politik- und Wirtschaftsjournalist vom NDR. Welche Kriterien nutz Booking.com? Und ist der günstigste Preis auch tatsächlich der günstigste?
Ein deutsches Hotel klagte aus folgenden Gründen:
- Es will verhindern, dass Booking.com behauptet, dass es die günstigsten Preise anbietet.
- Das Hotel weigert sich, dass Preise von Booking.com ohne Rücksprache gesenkt werden.
- Es will die Möglichkeit haben, direkt zu den Kunden und Kundinnen Kontakt aufnehmen zu können.
- Und es will keine Provision mehr zahlen müssen, um überhaupt auf Booking.com aufzutauchen.
Rund um die Provision, die zwischen 12 und 18 Prozent liegen soll, gibt es auch den Verdacht, dass Hotels besser gerankt werden, wenn sie mehr zahlen. Doch viele Hotels und Pensionen sehen sich quasi gezwungen, bei Booking.com dabei zu sein, weil zwei Drittel der Online-Buchungen über die Plattform laufen.
"Die Marktmacht von Booking.com ist mittlerweile einfach sehr groß. Jede vierte Hotelübernachtung wird heute online gebucht: Zwei Drittel davon laufen über Booking.com."
Die Klage am Landgericht Kiel wurde aber abgewiesen. Man fühle sich nicht zuständig, Booking.com habe seinen Sitz in den Niederlanden. Deshalb ging die Sache an den Europäischen Gerichtshof. Dort wird heute (10. September 2020) ein Gutachten erwartet.
Aber Booking.com hat noch andere Sorgen: Zwischen April und Juni musste die Plattform in Folge der Pandemie einen Rückgang der Buchungen um 90 Prozent einstecken.
Ergänzung: Das Rechtsgutachten am Europäischen Gerichtshof liegt vor. Hotels sollen in Deutschland gegen die niederländische Plattform Booking.com klagen können. Das Gutachten ist kein Urteil. Die Richter und Richterinnen in Luxemburg sind nicht daran gebunden, doch häufig folgen sie diesen Gutachten.