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Arbeitsminister Hubertus Heil plant ein neues Gesetz: 24 Tage Homeoffice pro Jahr für alle, bei denen das auch möglich ist. Ob das mobile Arbeiten kommt, ist aber fraglich.

Das Recht auf Homeoffice ist keine ganz neue Idee. Schon voriges Jahr hat Arbeitsminister Hubertus Heil vom Recht auf Homeoffice gesprochen. Dann kam die Corona-Pandemie und viele Menschen hatten gar keine andere Wahl, als ins Homeoffice zu gehen.

"Viele von uns haben es tatsächlich erlebt, wie es ist, die meiste Zeit von zuhause zu arbeiten", sagt Volker Finthammer aus dem Deutschlandradio-Hauptstadtstudio. "Vieles davon hat sich auch als gut und brauchbar erwiesen." Vor allem haben die Unternehmen gelernt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind zuhause produktiver als im Büro.

Streng genommen ist mit "Homeoffice" übrigens "Mobiles Arbeiten" gemeint. Ihr könntet auch am Strand sitzen, im Café oder im Park und dort euren Laptop aufklappen.

Gespräch mit Rechtsanwältin Ulrike Schmidt-Fleischer über Homeoffice und Mobiles Arbeiten
"Beide Begriffe sind im Gesetz nicht definiert, aber das "Homeoffice" ist das, was zum Beispiel die Arbeitsstättenverordnung als "Telearbeitsplatz" beschreibt."

Homeoffice funktioniert

Corona hat gezeigt, dass Homeoffice gut funktioniert. Darum hat Heil seine Idee neu ins Spiel gebracht. "Es ist wichtig, dass wir das Recht schaffen für Beschäftigte von zuhause aus arbeiten zu können, da wo das betrieblich geht", sagt Hubertus Heil. Sein Plan für eine Minimallösung: Jeder hat das Recht auf 24 Tage Homeoffice im Jahr, wenn das betrieblich möglich ist. Familien mit zwei Elternteilen kämen so zum Beispiel gemeinsam auf 48 Tage Homeoffice und könnten so ihre Kinder betreuen, wenn es denn sein muss. Das ist die Idee dahinter.

"Es ist wichtig, dass wir das Recht schaffen für Beschäftigte von zuhause aus arbeiten zu können, da wo das betrieblich geht. Aber es ist auch wichtig, dafür zu sorgen, dass die Arbeit nicht ins Private entgrenzt wird."
Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister

Ausnahmen von dieser Regelung soll es nur geben, wenn man die Arbeit nicht von zuhause aus machen kann. Logisch: In der Pflege, Polizei, Feuerwehr, Einzelhandel und in vielen anderen Berufen können die Beschäftigten nicht einfach zuhause bleiben. "Deshalb soll es immer betrieblich festgelegt werden: Wer kann von zuhause aus arbeiten und für wen ist das rein faktisch nicht möglich", erklärt Volker Finthammer.

Wo grundsätzlich Homeoffice machbar ist, könnte auch mehr Homeoffice vereinbart werden. Aber: "Die 24 Tage sollen der gesetzliche Mindestanspruch sein."

Arbeit und Freizeit sollen getrennt bleiben

Nun gibt es aber noch ein grundsätzliches Problem: Corona hat gezeigt, dass Menschen im Homeoffice produktiver sind. Wir arbeiten mehr. Wir trinken Kaffee, kochen Mittagessen, kümmern uns um die Wäsche. "Es hat dazu geführt, dass Leute im Homeoffice fleißiger waren, weil man immer das Gefühl hat: Man tut nicht genug", sagt Volker Finthammer. Das zeigt: Arbeit und Privatleben müssen getrennt werden.

Nach den Vorstellungen aus dem Arbeitsministerium sollen die Arbeitszeiten deswegen in irgendeiner Form erfasst werden, damit die Trennung zwischen Beruf und Freizeit gewährleistet ist. "Wie das passieren soll, ist aber noch unklar", so Finthammer.

"Ich bin im Moment skeptisch."
Volker Finthammer, Hauptstadtstudio Deutschlandradio

Auch deswegen gebe es immens viele Widerstände gegen den Gesetzesentwurf von SPD-Politiker Hubertus Heil. CDU, CSU und FDP fordern nämlich eine generelle Flexibilisierung der Arbeitszeit. "Die weigern sich, diesen Rechtsanspruch umsetzen zu wollen." Sie wollen die Wochenarbeitszeit insgesamt flexibler gestalten. Zum Beispiel, dass nicht mehr zwingend elf Stunden Pause zwischen acht Stunden Arbeit liegen müssen. So könnte nach Ansicht der Parteien vieles besser organisiert werden.

"Ich bin deswegen skeptisch, ob sich der Arbeitsminister durchsetzen kann", sagt Volker Finthammer. Andererseits: Die Pandemie hat auch in anderen politischen Kreisen einiges beschleunigt.

Ergänzung: In unserer Abendsendung haben wir mit Ulrike Schmidt-Fleischer über die Initiative von Arbeitsminister Hubertus Heil gesprochen. Die Rechtsanwältin erklärt den Unterschied zwischen Homeoffice – gleichbedeutend mit Telearbeit – und mobilem Arbeiten. Das Gespräch könnt ihr unten mit einem Klick auf das Playsymbol anhören.

Ulrike Schmidt-Fleischer, Rechtsanwältin
"Homeoffice ist das, was die Arbeitsstätten- verordnung als Telearbeit beschreibt. Der Arbeitgeber hat einen festen Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten eingerichtet."
Shownotes
Homeoffice
Euer Recht auf 24 Tage mobiles Arbeiten
vom 05. Oktober 2020
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartner: 
Volker Finthammer, Hauptstadtstudio Deutschlandfunk