Geld sparen kann man direkt beim Heizen, aber auch im Nachhinein bei der Nebenkostenabrechnung. Viele von ihnen sind fehlerhaft. Am besten mal genauer hingucken.
In Sachen Nebenkosten sind die kommenden Wintermonate die teuersten, denn die Heizsaison beginnt. Dieses Jahr dürfte das Heizen nochmal teurer sein als früher, denn die Preise für Heizöl und Gas sind gestiegen. Der Gaspreis ist sogar auf einem Höchststand seit fünf Jahren.
Wer Interesse daran hat, beim Heizen möglichst zu sparen, kann diverse Tipps beachten, zum Beispiel:
- Heizkörper entlüften
- Stoß- statt Dauerlüften
- In wenig genutzten Räumen weniger heizen
- Zusammen mit Fachfirmen und/oder Vermieter*in prüfen, ob ein hydraulischer Abgleich sinnvoll oder sogar nötig ist. Ohne einen solchen Abgleich kann es dazu kommen, dass manche Heizkörper sehr viel warmes Wasser bekommen, andere dagegen sehr wenig.
- Selbst energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen beziehungsweise mit den Vermietern sprechen, welche Möglichkeiten es gibt. Diese gehen von kleinen Dämm-Maßnahmen bis hin zum Austausch des kompletten Heizsystems.
- Netzbastler Moritz Metz hat zum Thema richtig Heizen eine ganze Sendung gemacht.
Geld sparen im Nachhinein
Während sich die oben genannten Tipps darauf beziehen, möglichst wenig Gas oder Heizöl zu verbrauchen, gibt es noch andere Möglichkeiten, Geld zu sparen, allerdings im Nachhinein – und zwar, wenn die Nebenkostenabrechnung im Briefkasten beziehungsweise im E-Mail-Postfach landet.
Die Verbraucherportale Finanztip und CO2-Online haben zusammen in einer Untersuchung festgestellt, dass vier von fünf Heiz- und Nebenkostenabrechnungen nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Das hieße für diese Fälle nicht automatisch, dass die Mieterinnen und Mieter Geld zurück bekommen oder weniger Nebenkosten nachzahlen müssen – doch manchmal ist das so, und es lohnt sich, die Abrechnung einmal kritisch zu prüfen, zum Beispiel auf diese Kriterien:
- Grundsätzlich nicht zulässig sind Heizkosten-Pauschalen. Mieterinnen und Mieter haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wie viel sie wirklich geheizt haben und wie die Abrechnung zustande kommt. Die Heizkostenabrechnung sollte die Ablesewerte enthalten, rät das Verbraucherportal Finanztip. Diese sollten Aufschluss darüber geben, wie stark eine Wohnung beheizt wurde und wie hoch der Warmwasserverbrauch war.
- Vermieterinnen dürfen die Wartung einer Heizungsanlage auf die Mieter umlegen, nicht jedoch außerplanmäßige Reparaturen.
- In manchen Fällen werden die monatlichen Vorauszahlungen nicht korrekt mit den ermittelten Nebenkosten verrechnet. Das lässt sich schnell überprüfen, indem man selbst nachrechnet.
- Ist man zum Beispiel erst im März eingezogen, sollte die Nebenkostenabrechnung auch erst ab März gelten. Die Vermieter oder die Hausverwaltung müssen also tages- oder zumindest monatsgenau abrechnen.
Noch mehr Tipps zur Heiz- und Nebenkostenabrechnung stellt Finanztip hier bereit. Wer Mitglied im Mieterverein ist, erhält die Prüfung der Nebenkostenabrechnung übrigens kostenlos.
Gas-Lieferanten wechseln
Wie bei Strom können Mieterinnen und Mieter auch den Gas-Lieferanten frei wählen – allerdings nur, wenn die Wohnung über eine eigene Therme und einen eigenen Gas-Anschluss verfügt. Je nach Anbieter lassen sich damit einige Euro pro Monat sparen.
Werden alle Wohnungen im Mehrfamilienhaus über eine zentrale Heizung im Keller mit Wärme versorgt, sucht der Vermieter oder die Hausverwalterin den Lieferanten aus.
Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de