"Blödes Arschloch!" "Du solltest gesteinigt werden!" Das Netz ist voller Hasskommentare. Und wer damit um sich wirft, kann belangt werden. Wie hoch die Strafe ist - das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Wohl jeder von uns kennt sie: Kommentare, im Netz, die nichts anderes wollen als Hass schüren. Manchmal sind sie rassistisch, manchmal beleidigend, manche erfüllen auch den Straftatbestand der Volksverhetzung. Solche Kommentare können zur Anzeige gebracht werden. Denn es gibt eine Grenze zwischen Meinungsfreiheit und purer Beleidigung. Die Stiftung Warentest hat nun einmal beispielhaft einige Fälle zusammengetragen - und die jeweilige Strafe beziffert.
"Das sind Einzelfall-Entscheidungen. Jemand anderes hätte vielleicht mehr oder weniger bezahlen müssen. Denn es gilt: Wer mehr Geld verdient, muss auch bei einer Beleidigung mehr bezahlen."
Was wir spätestens seit dem Böhmermann-Fall wissen: Beleidigungen von ausländischen Präsidenten oder diplomatischen Vertretern werden stärker bestraft als Beleidigungen von Privatpersonen. Auch der Bundespräsident ist besonders geschützt. Volksverhetzung wird besonders bestraft, genauso wie antisemitische Aussagen. Und das Netz ist alles andere als ein rechtsfreier Raum. Im Gegenteil.
"Die Online-Beleidigung hat ein größeres Publikum - und deswegen wird sie tendenziell stärker bestraft als die Beleidigung, die in einem beschränkteren Raum stattfindet."
Das Strafgeld geht übrigens entweder in die Staatskasse oder an eine gemeinnützige Organisation. Das Gericht entscheidet, wohin genau. Wer beleidigt wurde, kann so eine Beleidigung in den meisten Bundesländern einfach online anzeigen - bei Internetwachen. Die Polizei setzt sich dann mit dem Antragsteller in Verbindung.
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