Eine österreichische Ex-Politikerin wird online sexistisch beschimpft und bedroht. Sie macht Name und Kontakt des mutmaßlichen Täters öffentlich, wird verklagt und verliert. Das wäre in Deutschland anders.
Sigrid Maurer wurde in Facebooknachrichten von einem Biervertrieb obszön beschimpft. Darin wurde sie unter anderem mit Vergewaltigung bedroht. Die österreichische Ex-Abgeordnete der Grünen hat die Nachrichten mit dem Namen des Shopeigentümers und der Adresse des Shops öffentlich gemacht.
Der Inhaber des Geschäfts hat dagegen geklagt. Sigi Maurer wurde daraufhin zu einer Gelstrafe von 7000 Euro verurteilt. Die Aufregung über das Urteil ist groß. Von Täter-Opfer-Umkehr ist die Rede und von einer abschreckenden Wirkung für alle Frauen, die sich gegen Belästigung im Netz wehren. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil Sigi Maurer in Berufung geht.
Name und Adresse veröffentlicht
Unsere Reporterin Ilka Knigge hat sich die Geschichte genauer angesehen. Der mutmaßliche Verfasser dieser belästigenden Nachrichten, ist Albert L. Ihm gehört das Craftbeergeschäft, von dessen Facebookaccount die Nachrichten geschickt wurden.
Sigi Maurer hat, weil eine Klage ihrerseits wenig Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, sie aber trotzdem reagieren wollte, die Nachrichten öffentlich bei Twitter gepostet und auch den Namen des Inhabers und die Adresse des Biergeschäfts dazu geschrieben. Sie hat zum Boykott des Bierladens aufgerufen. Die Nachrichten sind inzwischen gelöscht.
Aussage gegen Aussage
Dessen Besitzer hat sie daraufhin angezeigt. Sigi Maurers Postings der Nachrichten wurden von dem Richter in Österreich als üble Nachrede gewertet. Sie habe falsche Tatsachen verbreitet. Albert L. streitet die Tat ab. Jemand anderes müsse seinen Account benutzt haben. Sigi Maurer konnte vor Gericht nicht nachweisen, dass er es doch war.
Das klingt nach einer Ungerechtigkeit. Viele sehen darin eine Täter-Opfer-Umkehr. Sigi Maurer wurde belästigt und muss nun zahlen, der Belästiger aber nicht.
Die Rechtslage in Österreich so: Egal wie widerlich Nachrichten sind und egal auch ob Albert L. das nun war oder einer seiner Mitarbeiter: Niemand würde dafür nach Österreichischem Recht verurteilt, weil was Sigi Maurer passiert ist, in Österreich keine Straftat ist. Udo Vetter ist Anwalt für Strafrecht und erklärt den Unterschied zwischen deutschem und dem österreichischem Recht.
"Nach deutschem Recht kann ich Sie auch beleidigen, wenn kein anderer zuhört. Nach österreichischem Recht ist die Beleidigung einer Person, mit der man sich privat unterhält ohne dass jemand sonst zuhört, keine strafrechtliche Beleidigung."
Wichtig ist der Absender der Nachricht aber trotzdem: Denn wenn herauskommen sollte, wer die Nachricht geschrieben hat, kann es sein, dass es beim Urteil gegen Sigi Maurer nicht bleibt. Sie hätte dann eben keine Behauptungen verbreitet.
In Österreich muss man eine Belästigung ertragen, wenn sie nicht öffentlich ist. Nach Sigi Maurers Fall wird aber diskutiert, ob es nicht einer Gesetzesänderung bedarf. Österreichs Justizminister Josef Moser sieht da Diskussionsbedarf und die Oppositionspolitikerin Gabriele Heinisch-Hosek fordert für verbale sexuelle Belästigung bessere Sanktionsmöglichkeiten.
Ob öffentlich oder nicht ist in Deutschland bei Beleidigungen gleichgültig. In jedem Fall könnt ihr Anzeige erstatten.
"Jeder hat natürlich das Recht, eine Strafanzeige zu erstatten. Er kann darüber hinaus auch prüfen, ob er zivilrechtliche Schritte einleitet. Ich muss mir die Beleidigung nicht gefallen lassen. Ich kann auch auf Unterlassung klagen."
Wenn ihr solche Nachrichten auch öffentlich machen wollt, dann solltet ihr niemanden namentlich an Pranger stellen, es sei denn ihr könntet die Identität vor Gericht nachweisen. Denn wenn diese Person vor Gericht zieht, gilt die Unschuldsvermutung und der Anzeigende muss belegen, dass es wirklich diese Person war. Sonst ist es üble Nachrede.
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