Leben Jugendliche in einem Hartz-IV-Haushalt, wirtschaften sie mit. Das heißt: Wenn sie sich nebenbei Geld dazu verdienen, wird ihnen der Großteil des Geldes abgezogen. Für einen Führerschein oder ein Studium zu sparen, ist da kaum drin.

Der Kinobesuch, die neue Hose oder das Zugticket für einen Ausflug mit Freunden: Das alles kostet Geld. Geld, das ihr als Schüler oder Schülerin vielleicht nicht immer habt. Also geht ihr nebenbei noch auf 450-Euro-Basis arbeiten. Und dann zieht euch das Arbeitsamt 80 Prozent des Geldes ab, weil eure Eltern Hartz IV bekommen.

In Deutschland betrifft das aktuell knapp eine Million Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Beziehen ihre Eltern Hartz IV, leben sie offiziell mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft, solange sie selbst kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind.

Bedarfsgemeinschaft: Kinder und Eltern zählen gleich

Das bedeutet: Alles, was die Jugendlichen nebenbei dazu verdienen, fließt in die Berechnung des Hartz-IV-Satzes ihrer Bedarfsgemeinschaft ein. Ihre Mitglieder stehen also finanziell füreinander ein – egal ob Kind oder Elternteil.

100 Euro im Monat dürfen die Kinder von Hartz-IV-Empfängern abzugsfrei verdienen, danach zählt die 80-Prozent-Regel. Bei einem 450-Euro-Job bleiben nach den Abzügen etwa 170 Euro über. Bei einem Ferienjob liegt der Freibetrag seit dem 1. März 2020 bei 2400 Euro im Jahr. Denn: Im Zuge der Corona-Regelungen wurde der Betrag von 1200 Euro jährlich verdoppelt. Zusätzlich jeden Monat abzugsfrei Geld verdienen, funktioniert dann aber nicht mehr.

"Selber arbeiten hat für mich nie richtig Sinn ergeben, weil das, was ich da hätte behalten dürfen, einfach viel zu gering gewesen wäre", erzählt Larissa. Sie ist mit Hartz IV aufgewachsen. So wie Larissa geht es vielen anderen Jugendlichen auch: Beziehen ihre Eltern Hartz IV, entscheiden sie sich gegen einen Neben- oder Ferienjob – oder verdienen sich schwarz etwas dazu.

"Ich glaube, das ist eine falsche erzieherische Maßnahme. Jugendliche brauchen ein gewisses Grundverständnis, das lauten sollte: Leistung wird tatsächlich belohnt. In Wirklichkeit wird die Leistung derer, die arm dran sind, bestraft."
Fabian war in seiner Jugend mit Hartz IV konfrontiert.

Gerade in Familien, die sich über Hartz IV finanzieren, mangelt es den Kindern oft an Taschengeld, berichtete Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Krissy Mockenhaupt. Bleibt doch mal etwas Geld über, müssen die Jugendlichen davon teilweise Dinge selbst bezahlen, die andere von ihren Eltern bekommen.

Studium aufgeben für ein eigenes Einkommen

Geht es zum Beispiel um das Thema Auszug, weil der Studien- oder Ausbildungsort woanders ist, entscheiden sich einige Jugendliche gegen ein Studium, weil sie so schnell wie möglich Geld verdienen möchten, erklärt Katharina Lorenz vom Sozialverband Niedersachsen. Oft fehle auch das nötige Ersparte, um einen Umzug zu finanzieren.

Sarah beispielsweise konnte ihren Umzug, die Kaution und die Möbel für ihre erste eigene Wohnung nur durch die Hilfe ihrer Patentante bezahlen, die ursprünglich die Kosten für Sarahs Führerschein übernehmen wollte. Statt für einen Führerschein hast sich Sarah für ein Studium entschieden und dafür musste sie eben umziehen.

Darlehen: Umzug vielleicht, Führerschein nein

Zusätzliche Hilfe vom Staat bekommen die Jugendlichen nur bedingt. Bei einem Umzug könnten sie unter gewissen Umständen ein Darlehen beantragen. Für einen Führerschein oder ein Auto gilt das in den meisten Fällen wiederum nicht.

Fehlt also die Hilfe wie die der Patentante oder des größeren Familienkreises, wird klar, wie einfach sich Armut vererben kann, sagt Sarah. Aus armen Kindern würden dann arme Erwachsene werden.

Armut an Kinder vererben

Mit ihrer Kampagne "Es reicht für uns alle" setzt sie für einen Systemwechsel ein. Sie fordert unter anderem mehr Geld für Kinder aus finanziell schwachen Familien und die Möglichkeit, sich ein Taschengeld dazu verdienen zu können, ohne dass es den Eltern abgezogen wird. Dafür brauche es höhere Mindestlöhne und auch angemessene Hartz-IV-Regelsätze, sagt sie.

"Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Und vor allem keine kleinen arbeitslosen Erwachsenen."
Katharina Lorenz, Sozialberaterin

Auch Katharina Lorenz kritisiert diese Regeln. Sie arbeitet beim Sozialverband Niedersachsen und hat deshalb auch viel mit Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängern zu tun. Sie sagt: Der Staat behandelt deren Kinder leider wie kleine Arbeitslose. Zum Beispiel wenn es darum geht, wie viel Taschengeld sie sich dazu verdienen dürfen. Kinder seien aber eben keine kleinen arbeitslosen Erwachsenen.

Shownotes
Hartz IV
Wenn dein Taschengeld vom Satz deiner Eltern abgezogen wird
vom 12. November 2020
Moderator: 
Markus Dichmann
Autorin: 
Krissy Mockenhaupt, Deutschlandfunk Nova