Grundsatzentscheidung | 31. Oktober 2023
Keine zweite Anklage für dieselbe Tat
Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben eine Reform der Strafprozessordnung gekippt. Das bedeutet: Wer einmal freigesprochen wurde, darf nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Damit ist ein Gesetz von 2021 verfassungswidrig.