Grundsatzentscheidung | 31. Oktober 2023

Keine zweite Anklage für dieselbe Tat

Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben eine Reform der Strafprozessordnung gekippt. Das bedeutet: Wer einmal freigesprochen wurde, darf nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden. Damit ist ein Gesetz von 2021 verfassungswidrig.

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Grundsatzentscheidung
Keine zweite Anklage für dieselbe Tat
vom 31. Oktober 2023