Als am 23. Mai 1949 der Präsident des Parlamentarischen Rats, Konrad Adenauer, das Grundgesetz unterzeichnet, soll es nur für eine Übergangszeit gelten. Ein Notbehelf bis zur Wiedervereinigung - so haben es die Mütter und Väter in die Präambel des Grundgesetzes geschrieben.
Im Museum König in Bonn verhandeln 61 Männer, vier Frauen und fünf Delegierte aus Berlin über das Grundgesetz. Von September 1948 bis Mai 1949 entwerfen sie eine Ordnung für das staatliche Leben. Ausdrücklich nennen sie diese Ordnung nicht "Verfassung".
"Es (das deutsche Volk, A.d.Red.) hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."
Eine Verfassung sollten sich alle Deutschen erst nach der Vereinigung aller vier Besatzungszonen geben. Deshalb schreiben die Verfasser und Verfasserinnen das Grundgesetz in der Annahme, dass es sich nur um ein Provisorium handelt.
Bekenntnis Westdeutschlands zu westlichen Demokratien
Aber nach einer Vereinigung der Besatzungszonen sieht es 1948 nicht aus. Zudem hat der Kalte Krieg zwischen dem sowjetisch beherrschten Ostblock und den westlichen Demokratien begonnen. In diesem Konflikt spielt die 1949 gegründete westdeutsche Bundesrepublik eine große Rolle: An der Nahtstelle zum Ostblock soll sie ein stabiles Mitglied der westlichen Wertegemeinschaft sein.
Grundgesetz stabil genug für die Deutsche Einheit
Heute, 70 Jahre nach der Unterzeichnung Konrad Adenauers wissen wir: Das Grundgesetz ist kein Provisorium. Es hat sich als stabiler Rahmen für eine Demokratie bewährt, die bis heute Bestand hat.
Und auch nach der Wiedervereinigung ist das Grundgesetz nicht außer Kraft getreten. Das Provisorium ist an die Deutsche Einheit angepasst worden und besteht weiter.
Ihr hört in Eine Stunde History über das Grundgesetz:
- Der Historiker Manfred Görtemaker schildert den Einfluss der Alliierten auf die Beratungen im Parlamentarischen Rat.
- Der Rechtswissenschaftler und Buchautor Christoph Möllers stellt dem Grundgesetz ein gutes Zeugnis aus.
- Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hält das Grundgesetz für stabil und ausreichend flexibel, um neuen Herausforderungen gewachsen zu sein.
- Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte Matthias von Hellfeld erläutert die Hintergründe der Entscheidung der westlichen Alliierten, in ihren Besatzungszonen einen Staat zu gründen und eine Verfassung ausarbeiten zu lassen.
- Deutschlandfunk Nova-Reporterin Kristin Mockenhaupt über den Parlamentarischen Rat und die Beratungen zum Grundgesetz.