Ein Mann hatte geklagt, weil er nicht Gleichstellungsbeauftragter werden durfte. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat entschieden: Die Gleichstellungsbeauftragte muss eine Frau sein.
Die Staatssekretärin im Bundesministerium für Frauen, Elke Ferner, sagt, dass die Begründung des Gerichts auf der Tatsache fußt, dass die strukturelle Benachteiligung von Frauen noch nicht aufgehoben ist. Die Aufgabe von Frauenbeauftragten sei nicht nur, beispielsweise bei der Einstellung darauf zu achten, dass weibliche Bewerberinnen gleichermaßen berücksichtigt werden.
Sie müssen sich auch mit der Bewältigung der Alltagsproblemen der Frauen auseinandersetzen - und das ginge eben besser, wenn die Gleichstellungsbeauftragte selbst eine Frau sei.
Mann fühlt sich diskriminiert
Der Mann hatte nicht nur geklagt, weil er nicht Gleichstellungsbeauftragter werden, sondern weil diese nur von Frauen gewählt werden können. Er fühlt sich diskriminiert. Tatsächlich ist aber die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten nicht nur die Probleme der Frauen zu behandeln, sondern im Allgemeinen zum Beispiel die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen.
Insofern ist sie auch auch für die Männer Ansprechpartnerin, wenn diese beispielsweise bei der Durchsetzung von Teilzeit oder Elternzeit Schwierigkeiten erleben.